Salzburg: Heizkostenzuschuss stark nachgefragt

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Foto: Land Salzburg/Franz Schwaighofer
28 Okt 13:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Seit Fristverlängerung 4.241 Anträge / Einmalig 600 Euro pro Haushalt

(HP) Der Heizkostenzuschuss des Landes ist gefragt wie nie. Seit am 15. September die Antragsfrist verlängert wurde, stellten 4.241 Salzburgerinnen und Salzburger einen Antrag. Voraussichtlich wird sich die Zahl der Bezieher im Vergleich zum Vorjahr heuer verdoppeln. Noch bis zum 31. Oktober kann diese Hilfe gegen die Teuerung beantragt werden.

Bereits im Frühjahr 2023 wurde der Heizkostenzuschuss von 300 Euro auf 600 Euro erhöht und zudem die Einkommensgrenzen hinaufgesetzt, damit noch mehr einkommensschwache Salzburger Zugang zu dieser Unterstützung erhalten. Nach der Verlängerung der Antragsfrist ist die Nachfrage noch einmal deutlich gestiegen. 19.000 Personen haben heuer schon einen Antrag gestellt. Für das gesamte Jahr wird mit insgesamt 19.700 Anträgen gerechnet.

Pewny: „Konnten deutlich mehr Salzburgern helfen.“

Im Vergleich zum Vorjahr wird sich die Anzahl der ausbezahlten Heizkostenzuschüsse voraussichtlich verdoppeln. „Wir können mit diesem einfachen und treffsicheren Teuerungsausgleich sehr erfolgreich jenen Menschen helfen, die dringend Unterstützung brauchen. Ich bin froh, dass wir mit der Fristverlängerung deutlich mehr Salzburger erreichen konnten. Den Zuschuss evaluieren wir heuer noch sehr genau und prüfen, wie wir ihn in den kommenden Jahren bedarfsgerecht verbessern und anpassen können“, so Sozial-Landesrat Christian Pewny.

Anträge bis 31. Oktober möglich

Noch bis zum 31. Oktober kann heuer der Heizkostenzuschuss in der Höhe von 600 Euro beantragt werden. Es gelten dabei unterschiedliche Einkommensgrenzen. Bei Einzelpersonen beträgt diese 1.300 Euro netto, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften 1.700 Euro netto. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 580 Euro. Pro Jahr wird der Zuschuss einmal ausbezahlt.


Quelle: Land Salzburg



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