Salzburg: Heizkostenzuschuss wird ab 1. April auf 600 Euro erhöht
Verdoppelung der bisherigen Summe / Entlastungspaket wird rasch umgesetzt
(LK) Anfang März hat die Landesregierung ein umfassendes Entlastungspaket gegen die Teuerung präsentiert. Teil davon war die Erhöhung des Heizkostenzuschusses von 300 auf 600 Euro in diesem Jahr. Ab 1. April können bereits die entsprechenden Anträge gestellt werden.
Der Heizkostenzuschuss von 600 Euro wird zum Beispiel Personen gewährt, deren Netto-Einkommen unter 1.300 Euro liegt.
Eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses in diesem Jahr bei gleichzeitig erhöhten Einkommensgrenzen: Diese erst kürzlich präsentierte Maßnahme gegen die Teuerung wird ab 1. April 2023 umgesetzt.
Berthold: „Echte Entlastung.“
„Mit der Verdopplung auf 600 Euro in diesem Jahr schaffen wir echte Entlastung. Um noch mehr Menschen als bisher zu unterstützen, haben wir zudem die Einkommensgrenzen hinaufgesetzt. Rund 60.000 Salzburgerinnen und Salzburger können davon profitieren“, informiert Landeshauptmann-Stellvertreterin Martina Berthold.
Erhöhte Einkommensgrenzen
Der Zuschuss von 600 Euro wird Personen gewährt, deren Netto-Einkommen unter 1.300 Euro liegt. Für Menschen die verheiratet sind oder mit Partnerin oder Partner in einem Haushalt zusammenleben, erhöhen sich die Einkommensgrenze auf 1.700 Euro. Für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt erhöht sich der Betrag um jeweils weitere 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 580 Euro.
Antragstellung ab 1. April
Die Antragstellung für den verdoppelten Zuschuss kann ab 1. April erfolgen. Alles dazu und Zusatzinformationen für alle, die bereits einen Antrag gestellt haben, hier im Überblick:
- Der erhöhte Heizkostenzuschuss kann ab 1. April unter www.salzburg.gv.at/heizscheck beantragt werden.
- Personen, die bereits einen Heizkostenzuschuss für diesen Winter in der Höhe von 300 Euro erhalten haben, bekommen vom Land Salzburg automatisch weitere 300 Euro ausbezahlt. Dafür ist kein neuerlicher Antrag nötig.
- Sollte ein Antrag auf Grund der Höhe der Einkommensgrenze für die Heizperiode 2022/23 bereits abgelehnt worden sein, erhält man ein Schreiben vom Land und kann nochmals einen Antrag stellen.
- Anträge von Personen, die bis 31. März 2023 in der Sozialabteilung des Landes eingelangt sind, und noch keine Entscheidung erhalten haben, werden nach der neuen Regelung beurteilt.
Quelle: Land Salzburg