Vorarlberg: Heliskiing - Nur befristete Bewilligung unter strengen Auflagen

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Vorarlberg

20 Jän 09:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Bewilligung nur für 2,5 Jahre - Erarbeitung eines Konzepts, das sowohl Klimabelange als auch touristischen Nutzen beleuchtet

Bregenz (VLK) – Die Landesregierung gibt dem Antrag auf Bewilligung der Durchführung von Heliskiing-Flügen am Arlberg nur bedingt und unter strengen Auflagen statt, berichtet Tourismus-Landesrat Christian Gantner. So wird die Dauer der Bewilligung lediglich für die kommenden 2,5 Jahre verlängert und gegenüber den Wünschen des Antragsstellers halbiert. Außerdem werden die Tourismusveranwortlichen in Lech aufgefordert, ein Konzept darüber zu entwickeln, wie dieses Angebot mit der Ausrichtung der Destination und dem Thema der Nachhaltigkeit im Tourismus künftig in Einklang zu bringen ist.

Die luftfahrtrechtliche Bewilligung für die Durchführung von Heliskiing-Flügen wird per Bescheid bis Ende Mai 2024 – und nicht wie laut Ansuchen – für fünf Wintersaisonen verlängert. Die Behörde kommt nach reiflicher Abwägung aller Stellungnahmen zum Schluss, dass eine Bewilligung nach wie vor überwiegend im öffentlichen Interesse ist, allerdings unter noch strengeren Auflagen als bisher. Im Kern steht dabei die stark verkürzte Frist. Zudem soll laut Bescheid zeitnah eine umfangreiche Beurteilung der Situation v.a. im Hinblick auf die Nachhaltigkeit durchgeführt werden. Die Tourismusverantwortlichen in Lech müssen zudem in dieser Zeit beantworten, ob das Heliskiing nach dieser Periode immer noch in der touristischen Ausrichtung Berücksichtigung findet und mit den Zielsetzungen Vorarlbergs als nachhaltige Feriendestination im Sinne der Vorarlberger Tourismusstrategie in Einklang zu bringen ist.

Sorgfältige Interessensabwägung
Die Behörde hat im Bescheid die Stellungnahmen zahlreicher Gruppen und Interessensvertreter gewürdigt und sorgfältig abgewogen. Berücksichtigt wurden bei der Abwägung des öffentlichen Interesses unter anderem Umwelt-, wildökologische, touristische, aber auch sicherheitsrelevante Aspekte. Den kritischen bis ablehnenden Stellungnahmen diverser Umweltschutzorganisationen und der Umweltabteilung im Amt der Landesregierung stehen Stellungnahmen und Erfahrungsberichte aus der Praxis – etwa aus wildökologischer Sicht -, die Erhöhung der Sicherheit durch das Sicherstellen der Durchführung von notwendigen Lawinenspreng- und Rettungsflügen und eben auch Fremdenverkehrsinteressen gegenüber.

Der Bescheid erlaubt Flüge jeweils in einer Saison von 1. Dezember bis 31. Mai des darauffolgenden Jahres, außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. In den vergangenen Jahren wurden rund 250 Flüge pro Saison durchgeführt, die rund 1.000 Gäste befördern. „Mit einer Steigerung ist nicht zu rechnen, da die Bewilligung unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen erteilt wird“, so Landesrat Gantner.


Quelle: Land Vorarlberg



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