Salzburg: Herabsetzen des Wolf-Schutzstatus ist langfristiges Ziel
Problemwolf-Verordnungen als Sofortmaßnahme für betroffene Almbauern / Herdenschutz auf Salzburgs Almen kaum umsetzbar
(LK) 35 Nutztiere wurden heuer auf Salzburgs Almen im Pinzgau und Tennengau bereits gerissen. Als Sofortmaßnahme sind seit Dienstag Verordnungen für den Pinzgau und Rußbach in Begutachtung, die eine Entnahme ab voraussichtlich nächster Woche ermöglichen.
Drei bis vier Wölfe halten sich derzeit in Salzburg auf, so der Wolfsbeauftrage des Landes, Hubert Stock, im heutigen Studiogespräch und sie sind heuer schon für Dutzende gerissene Nutztiere verantwortlich. Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek betonte einmal mehr die Wichtigkeit der Problemwolf-Verordnungen als schnellstmögliche Maßnahme, zum Schutz der Nutztiere und der Almwirtschaft.
Svazek: „Rasche Lösung für legale Jagd.“
Neu ist, dass das Land künftig mit Verordnungen statt Bescheiden arbeitet. „Wir können so schneller bei Problemwölfen reagieren und eine Lösung herbeiführen“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek. „Wolfrisse sind einerseits für Almleute ein wirtschaftliches Problem, aber auch für den Tourismus, besonders in der Hochkönigregion, wo die Almwirtschaft in wichtiger Faktor ist“. Aber auch emotional ist es für die Landwirte sehr belastend, denn sie hängen an ihren Tieren, sie sind ihre Existenz“, so Svazek.
Verordnungen bald in Kraft
Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene rechnet damit, dass die Verordnungen für den Pinzgau und Rußbach im Laufe der kommenden Woche in Kraft sind und die beiden Problemwölfe entnommen werden können. „Ich verstehe die Ungeduld der Bauern und die Forderung nach einer raschen Lösung - und da wollen wir auch hin. Die legale Jagd mit Schuss- und Schonzeiten für den Wolf muss stattfinden können“, ist für Svazek klar.
Stock: „Herdenschutz auf Almen nicht praktikabel.“
Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, ging im Studiogespräch von drei bis vier Wölfen aus, die sich derzeit in Salzburg aufhalten. Herdenschutz durch Zäune im Almgebiet ist für Stock in Salzburg keine Option. „Auch in der Schweiz werden dort keine Zäune errichtet. Herdenschutz-Hunde und Hirten wären grundsätzlich geeignet, sind aber erst ab einer Herdengrüße von 500 Schafen wirtschaftlich vertretbar. Diese Größenordnung haben wir in Salzburg nicht“, so Hubert Stock.
Rascher Gewissheit bei Wolfsrissen
Die Chancen, den europaweiten Schutzstatus für den Wolf zu ändern, sind nach Ansicht von Hubert Stock noch nie so gut gestanden wie jetzt. „Über die ARGE Alp hat Salzburg bereits zwei Resolutionen bei der EU eingebracht, um den Schutzstatuts zu lockern“, sagt Stock. Bei der Begutachtung nach Rissen gibt es jetzt schon raschere Ergebnisse: „Wir haben mittlerweile sehr gut ausgebildete Begutachter, die bereits an der Fundstelle verbindlich beurteilen können, ob es sich um einen Wolfsriss handelt. Das wochenlange Warten auf die DNA-Bestätigung fällt weg“, sagt Stock.
Fünf-Punkte-Plan
Salzburg hat sich im Vergleich zu anderen Regionen auf die Rückkehr der Wölfe bestmöglich vorbereitet. Vom Fünf-Punkte-Plan des Landes sind bereits vier Punkte abgearbeitet und erfüllt. Mit Hubert Stock ist ein eigener Ansprechpartner und Koordinator installiert, Entschädigungen werden unbürokratisch ausbezahlt.
- Förderung des Herdenschutzes, wo möglich – erfüllt
- Schnelle, unbürokratische Entschädigungen – erfüllt
- Managementplan und Definition „Problemwolf“ – erfüllt
- Wolfsbeauftragter des Landes – erfüllt
- Herabsetzung des Schutzstatus – laufend
Umfassende Informationen
Das Land Salzburg informiert schon seit Jahren intensiv über Entschädigungen, Herdenschutz und alle weiteren möglichen Maßnahmen. Unter anderem werden alle Verdachtsfälle und bestätigten Wolfsrisse von Nutztieren laufend unter www.salzburg.gv.at/wolf aktualisiert.
- Problemwölfe im Pinzgau und bei Rußbach werden entnommen (21.06.2023)
- Land verkürzt Vorgehen gegen Problemwölfe mit Verordnung (20.06.2023)
- Wolfverdachtsfall in Rußbach am Pass Gschütt (18.06.2023)
- Unterstützung für Landwirte nach Wolfsrissen im Pinzgau (13.06.2023)
- Verordnung „Problemwolf“ Pinzgau, Anlage 1 und Anlage 2
- Verordnung „Problemwolf“ Rußbach, Anlage 1 und Anlage 2
Quelle: Land Salzburg