Kärnten: Hilfe in besonderen Lebenslagen - Corona verdreifacht Anträge
LHStv.in Beate Prettner: Jahressumme 2019 wurde schon Mitte August „geknackt“ - alleine im Juli beträgt Auszahlungssumme 329,5 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres – Land stockt Mittel weiter auf
Klagenfurt (LPD). Im Vorjahr hat das Land Kärnten knapp eine Million Euro an Hilfszahlungen aus dem so genannten HIBL-Topf (Hilfe in besonderen Lebenslagen) ausbezahlt. „Mit Stand 21. August haben wir die Jahressumme 2019 schon um mehr als 100.000 Euro überschritten“, gibt heute, Mittwoch, Sozialreferentin Beate Prettner bekannt. „Wir alle wissen, dass rasche Hilfe doppelt hilft: Daher haben wir aufgrund der Corona-Situation schon im März unsere HIBL-Auszahlungsmodalitäten so geändert, dass finanzielle Hilfe bei den in Not geratenen Menschen nicht nur schneller ankommt, sondern auch in größeren Beträgen“, betont Prettner.
Tatsächlich hat sich die Zahl der Antragsteller seit April massiv erhöht: „Während die Zahl im März nahezu konstant geblieben ist, ist es im April de facto zu einer Verdreifachung gekommen: 115 Anträge wurden im April 2019 gestellt, heuer waren es 318“, so die Sozialreferentin. „Dieser Trend hat sich in den Monaten Mai, Juni, Juli und August fortgesetzt.“ So wurden im Juni 265 Anträge und im Juli 328 Anträge eingebracht – im Vergleich zu 92 und 146 im Vorjahr. Dementsprechend erhöht hat sich auch die Auszahlungssumme: „Wir haben bereits Mitte August die Jahressumme vom Vorjahr erreicht. Aktuell halten wir bei 1,1 Millionen Euro. Es ist davon auszugehen, dass der Trend weiter anhalten wird“, sagt Prettner. Sie versichert: „Wir nehmen laufend weitere budgetäre Umschichtungen vor. Denn jetzt geht es vorrangig darum, dass wir niemanden im Stich lassen und wirklich allen helfen.“
Betroffene können ihre Anträge auch online stellen, dafür hat die Fachabteilung eigene Formulare konzipiert. Auch unkomplizierte telefonische Antragstellungsmöglichkeiten wurden eingerichtet. Der Soforthilfeantrag (Corona Krisen Formular) ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L49
Quelle: Land Kärnten