Vorarlberg: Hinweise auf Rechtsverstöße - Landesvolksanwaltschaft bald Meldestelle

Slide background
Vorarlberg

25 Dez 11:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Zwei entsprechende Gesetzesentwürfe sind von der Landesregierung zur Begutachtung versandt worden – Stellungnahmen bis 1. Februar 2022 möglich

Bregenz (VLK) – Im Rahmen der Umsetzung der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie wurden von der Vorarlberger Landesregierung zwei Gesetzesentwürfe in die Begutachtungsphase geschickt. Die Entwürfe liegen bis Dienstag, 1. Februar 2022, zur allgemeinen Einsicht bei Gemeindeämtern, in Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung auf. Außerdem sind sie auf der Homepage des Landes unter www.vorarlberg.at/gesetzesbegutachtung abrufbar. Während der Auflagefrist können alle Landesbürgerinnen und -bürger Änderungsvorschläge einzubringen.

Mit der Richtlinie (EU) 2019/1937 („sog. EU-Whistleblower-Richtlinie“) zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, werden die Mitgliedstaaten zur Festlegung von gemeinsamen Mindeststandards verpflichtet, zum Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Unionsrecht in bestimmten Bereichen erlangen und diese melden oder offenlegen (sog. hinweisgebende Personen oder „Whistleblower“).

Mit diesem Schutz der hinweisgebenden Personen soll eine bessere Durchsetzung des Unionsrechts und der Unionspolitik in bestimmten Bereichen erreicht werden. Die in der Richtlinie festgelegten Mindeststandards umfassen zum einen die Einrichtung von internen und externen Meldekanälen, über die Meldungen von Verstößen gegen Unionsrecht abgegeben werden können, und zum anderen die Gewährleistung des Schutzes der hinweisgebenden Personen, insbesondere des Schutzes vor Vergeltungsmaßnahmen als Reaktion auf eine Meldung oder Offenlegung von Verstößen. Aufgrund der bestehenden Kompetenzverteilung ist die Richtlinie vom Bund und den Ländern umzusetzen.

Neben dem Gesetzesentwurf über den Schutz bei Meldungen von Rechtsverstößen hat die Landesregierung einen weiteren Entwurf über eine Änderung der Landesverfassung versandt. Mit dieser geplanten Änderung wird die Grundlage geschaffen, damit der Landesvolksanwältin bzw. dem Landesvolksanwalt einfachgesetzlich die Aufgaben einer externen Meldestelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, zufallen.


Quelle: Land Vorarlberg



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien:
Redaktion Salzburg

Redaktion Tennengau

Weitere Artikel von Redaktion Salzburg