Kärnten: Hochwasser - Kärntner Feuerwehren unterstützen Katastrophenregionen

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
15 Sep 16:14 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Peter Kaiser und LR Daniel Fellner: „Wir sind für einander da“ – Kärnten schickt KAT-Züge mit 200 Einsatzkräften in das zum Katastrophengebiet erklärte Niederösterreich

KLAGENFURT. Niederösterreich wurde aufgrund der dramatischen Hochwasserlage zum Katastrophenschutzgebiet erklärt. Wie LH Peter Kaiser und Katastrophenschutzreferent LR Daniel Fellner erklären, schickt Kärnten zwei KAT-Züge mit bis zu 200 Einsatzkräften zur Unterstützung nach Niederösterreich.

„Wir wissen in Kärnten aus leidvoller Erfahrung, welch unfassbares Ausmaß an Schäden und Leid Unwetterkatastrophen anrichten können. Wir wissen auch, wie wertvoll rasche und dringend benötigte Hilfe und Unterstützung sind. Daher ist für uns klar: Niederösterreich, wir helfen euch. In der Not sind wir ohne Wenn und Aber für einander da“, betonen Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser und Feuerwehrreferent LR Daniel Fellner. Daher entsendet Kärnten seine KAT-Züge zur Unterstützung in das zum Katastrophengebiet erklärte Niederösterreich.

Rund 200 Kärntner Einsatzkräfte sind mit dem KAT-Zug 2 aus Spittal/Drau und dem KAT-Zug 5 aus Völkermarkt/Wolfsberg in Kürze unterwegs nach Tulln, wo sie ihre konkreten Einsatzordnungen erhalten. In Abstimmung mit Niederösterreich könnten auch weitere KAT-Zug-Einsätze erfolgen. Benötigt werden hauptsächlich Pumpen. Bestürzt zeigen sich Landeshauptmann Kaiser und Katastrophenreferent Fellner über eine. Im Hilfseinsatz getöteten niederösterreichischen Feuerwehrmannes. „Unser aufrichtiges und zutiefst empfundenes Beileid gilt seiner Familie“. Kaiser und Fellner sprechen allen Einsatzkräften auch und insbesondere jenen, die sich aus Kärnten auf den Weg machen, um der betroffenen Bevölkerung sowie den Kolleginnen und Kollegen in Niederösterreich zu helfen, ein großes Danke aus: „Passt auf euch auf und kommt wieder gesund nach Hause.“


Quelle: Land Kärnten



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