Kärnten: Hohe Umwelt-Belastung am Osterwochenende
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LR.in Schaar empfiehlt der Umwelt zuliebe, von Osterfeuern Abstand zu nehmen – Grundsätzlich verboten sind sie nicht
Klagenfurt (LPD). „Brauchtum und Tradition sind mit dem Osterfest eng verbunden. Man darf aber nicht vergessen, dass die Umwelt-Belastung am Osterwochenende besonders hoch ist. Die Feinstaub-Belastung steigt, aber auch Tiere, welche den Osterhaufen als Unterschlupf oder Brutplatz nutzen, sind in Gefahr“, sagt Umwelt-Landesrätin Sara Schaar im Hinblick auf das bevorstehende Osterwochenende. Sie appelliert daher an die Kärntnerinnen und Kärntner, besonders vorsichtig zu sein und rät zu weniger bzw. zu kleineren Osterfeuern: „Am besten ist es natürlich, von Brauchtumsfeuern Abstand zu nehmen.“
In Kärnten sind in diesem Jahr Osterfeuer in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag grundsätzlich möglich – es gilt die zeitliche und räumliche Ausnahme vom allgemein geltenden Verbot im Rahmen des Bundesluftreinhaltegesetzes (Kärntner Verbrennungsverbot-Ausnahmenverordnung). Es dürfen allerdings ausschließlich biogene Materialien (z. B. Holz, Stroh, Baumschnitt, Laub) verbrannt werden. Für den Vollzug der Verordnung sind die Kärntner Gemeinden zuständig, denen ein Osterfeuer spätestens vier Tage vor dem Abbrennen zu melden ist.
„In einigen Bezirken sind momentan aufgrund der Trockenheit außerdem Waldbrand-Verordnungen aufrecht. Auch in diesen Gebieten sind keine Osterfeuer oder Anmeldungen eines Osterschießens möglich. Innerhalb von Ortschaften können aber die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister angemeldete Osterfeuer bewilligen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen“, gibt Schaar zu bedenken. Um Tiere, die sich womöglich im Haufen verstecken, zu schützen, rät die Naturschutz-Referentin: „Das Brennmaterial sollte kurz vor dem Abbrennen nochmal komplett umgeschichtet werden, um Tiere zu vertreiben.“
Quelle: Land Kärnten