Ein 60-jähriger Österreicher wird verdächtigt, durch mehrfache Verletzungen seiner Meldeverpflichtung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz einen Überbezug an Sozialleistungen in der Gesamthöhe eines beinahe 6-stelligen Eurobetrages erschlichen und dadurch das AMS um den angeführten Betrag geschädigt zu haben. Konkret wird der Beschuldigte verdächtigt, sich vor vielen Jahren in die Türkei abgesetzt und zeitgleich Sozialleistungen in Österreich bezogen zu haben. Zum Schein gab Genannter diverse Hauptwohnsitze in Innsbruck bekannt, darunter auch Obdachlosenadressen. Der Notstandshilfeempfänger reiste lediglich für Behördengänge ins Bundesgebiet, um die Anträge auf Sozialleistungen zu verlängern oder diese neu zu beantragen.
Durch akribisch geführte polizeiliche Ermittlungen konnte dem Beschuldigten schließlich nachgewiesen werden, dass er dem AMS nicht nur den Verzug ins Ausland, sondern auch seine Firmengründung in Rumänien sowie sein aktuelles Beschäftigungsverhältnis in der Türkei verschwiegen hatte, um so weiterhin ein unverändertes monatliches Zusatzeinkommen lukrieren zu können. Aufgrund von Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Wohnverhältnisse des Genannten hegten Angestellte des AMS im Laufe der Zeit des Öfteren den Verdacht des unrechtmäßigen Leistungsbezuges, weshalb die Leistungen des Sozialhilfeempfängers wiederkehrend eingestellt wurden. Dem Beschuldigten gelang es dennoch, die Behörde seit 2005 laufend zu täuschen, um weiterhin Leistungen der Notstandshilfe zu erlangen. Durch die Leistungseinstellungen, welche allesamt von Amts wegen erfolgten, konnte ein weiterer Schaden in der Höhe von über € 84.000,- verhindert werden.
Der 60-Jährige wurde wegen Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betruges der Staatsanwaltschat Innsbruck zur Anzeige gebracht.
Quelle: LPD Tirol