Illegaler Dopingmittelhandel in großem Stil - Zollfahndung Frankfurt am Main vollstreckt drei Haftbefehle
ots/Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
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Dreieich / Frankfurt am Main / Langen (ots) -
Gemeinsame Pressemitteilung des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 30.04.2024
Über 80 Kräfte des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main haben in den Morgenstunden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main drei Haftbefehle vollstreckt und neun Wohn- und Geschäftsräume in Dreieich, Frankfurt am Main und Langen sowie zwölf weitere Wohnungen im gesamten Bundesgebiet durchsucht. Über 10.000 Ampullen, mehr als 6.000 Tabletten und 1.200 Spritzen mit Dopingmitteln sowie über 150.000,- Euro Bargeld wurden hierbei von Zollfahnderinnen und Zollfahndern sichergestellt. Zudem wurden zwei Schusswaffen, mehr als 400 Schuss Munition, ein Kilogramm Schwarzpulver sowie Handys und Laptops bei den Durchsuchungen durch die Einsatzkräfte gesichert.
Die drei vorläufig festgenommenen Beschuldigten im Alter von 27, 36 und 38 Jahren werden heute dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Main vorgeführt.
Das Zollfahndungsamt und die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermitteln seit Ende 2022 gegen die drei Hauptverdächtigen und weitere Beschuldigte, die Beihilfe zu den Taten geleistet haben sollen. Ihnen wird der unerlaubte und gewerbsmäßige Handel mit Dopingmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war die Sicherstellung von Dopingmitteln, die im März 2022 im Rahmen einer Zollkontrolle in einem Postpaket aus Spanien festgestellt wurden. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten bei dem in der Bodybuilder-Szene verwurzelten Paketempfänger zahlreiche Dopingmittel aufgefunden werden.
Die Ermittlungen wurden durch Spezialkräfte des Zollkriminalamtes, des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Südosthessen unterstützt.
Zusatzinformationen
Nach dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) ist es verboten, ein Dopingmittel oder einen anderen dazu geeigneten Stoff zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport zu verwenden. Das AntiDopG dient somit der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln und -methoden im Sport, dem Gesundheitsschutz der Sportlerinnen und Sportler, der Sicherung der Chancengleichheit bei Sportwettbewerben und zur Erhaltung der Integrität des Sports.
Quelle: Original-Content von: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell