Steiermark: Im Livestream - „Österreich 22: In welcher Verfassung ist Österreich?“
Rund 100 Persönlichkeiten diskutieren am 28. und 29. Oktober notwendige Impulse für die Zukunft der Republik
Graz (25. Oktober 2021).- Rund 100 kompetente und spannende Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst, Kultur, Gesellschaft und Medien versammeln sich auf Einladung von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer am Donnerstag, 28. Oktober und Freitag, 29. Oktober 2021 in Graz zur dritten Konferenz „Österreich 22", die unter dem Generalthema „In welcher Verfassung ist Österreich?" steht. Es wird um eine Standortbestimmung Österreichs und notwendige Impulse für die Zukunft in allen Bereichen, auch im europäischen Kontext, gehen.
Inputgeber und Mitwirkende sind unter anderem EU-Kommissar Johannes Hahn, der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Christoph Grabenwarter, Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker, Bundeskanzlerin a.D. Brigitte Bierlein, die Unternehmer Hannes Androsch und Sigi Wolf, der Präsident des Forschungsförderungsfonds Christof Gattringer, die Wirtschaftsforscher Christoph Badelt, Gabriel Felbermayr und Martin Kocher, die Literatin Barbara Frischmuth, die Kulturmanagerin Lilli Hollein, Bundestheater-Vorstand Christian Kircher, die Historikerin Barbara Stelzl-Marx, die Bildungswissenschaftlerin Christiane Spiel, die Leiterin des Wegener-Klimacenters Andrea Steiner, Forum Alpbach-Präsident Andreas Treichl, ORF-Generaldirektor Roland Weißmann und führende Journalistinnen und Journalisten Österreichs.Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer hat diesen hochkarätigen Nachdenkprozess „Österreich 22. Überlegungen zur Zukunft unserer Republik" im Jahr 2016 mit der ersten Konferenz initiiert.Die diesjährige Konferenz startet am Donnerstag (28.10.2021) um 13.30 Uhr und kann über den Livestream am Donnerstag 28.10.2021 von 13.30 Uhr bis 19.15 Uhr sowie am Freitag, 29.10.2021 von 10.30 Uhr bis 13.00 Uhr verfolgt werden.
Details zum Projekt und dem Prozess „Österreich 22? finden sich auf der Homepage www.oesterreich22.at.
Quelle: Land Steiermark