Vorarlberg: Impfungen nur im Notfall verschieben, Clearing-Stellen zum e-Impfpass geschaffen
Indische und brasilianische Varianten in Vorarlberg bestätigt
Bregenz (VLK) – Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher appelliert an die Bevölkerung, Impftermine nur im Notfall zu verschieben: „Verschiebungen stellen immer eine große logistische Herausforderung dar.“ Für Nachtragungen und Korrekturen im e-Impfpass wurden Clearingstellen an den Bezirkshauptmannschaften eingerichtet. Das Infektionsteam berichtet über Personen, die mit der brasilianischen oder indischen Coronavirus-Variante infiziert sind. Alle Erkrankten und Familienverbände sind abgesondert.
Aktuell sind sechs Personen mit der brasilianischen Variante infiziert. Die Ansteckungen dürften in Innsbruck bzw. in Brasilien erfolgt sein. Zwei Personen sind an der indischen Variante erkrankt. Die Ansteckung könnte bei einer Reise nach Wien erfolgt sein. Alle Erkrankten und Familienverbände befinden sich in häuslicher Isolation.
Impftermin-Verschiebungen nur im Notfall
„Verschiebungen von Impfterminen sind für die gesamte Logistik und Impfplanung eine große Herausforderung, wir bitten daher, dies nur in Notfällen in Anspruch zu nehmen“, sagt Landesrätin Rüscher. Falls unbedingt notwendig, bitte an die Impfhotline 0800 201 361 wenden oder alternativ ein Email an [email protected] senden – Rüscher: „Durch Verschiebungen kann sich gegebenenfalls der Impfort ändern“.
Clearing-Stelle e-Impfpass
Aufgrund vermehrter Anfragen zu Nachtragungen und Korrekturen im e-Impfpass wurden Clearingstellen an den Bezirkshauptmannschaften eingerichtet. Die dort ansässigen Gesundheitsabteilungen werden entsprechende Fälle prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur oder Nachtragung im Österreichischen e-Impfpass vornehmen. Dies betrifft beispielsweise fehlerhafte Eintragungen im e-Impfpass (Achtung: Nur für in Landes-Impfzentren durchgeführte Impfungen!) oder die Nachtragung von Impfungen, welche im Ausland durchgeführt wurden und somit noch nicht in den Österreichischen e-Impfpass eingetragen sind. Wir bitten sich an die jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft zu wenden.
Quelle: Land Vorarlberg