Salzburg: In Salzburg ist die Masern-Impfung überall kostenlos
Foto: Land Salzburg/APA
Landessanitätsdirektion appelliert, sich schützen zu lassen – in jedem Alter
(LK) Der Masernausbruch in der Steiermark beschäftigt die Gesundheitsbehörden, auch Landessanitätsdirektorin Petra Gruber-Juhasz appelliert an die Salzburgerinnen und Salzburger, sich und ihre Kinder schützen zu lassen. „Wir haben das im Bundesland ganz unkompliziert geregelt. Man kann sich bei den niedergelassenen Ärzten und auch bei den offiziellen Impfstellen kostenlos impfen lassen – in jedem Alter“, so die Ärztin.
Empfohlene Impfungen in Österreich im Überblick. Im Bundesland Salzburg ist der Schutz gegen Masern, Mumps und Röteln gratis - in jedem Alter.
„Masern sind eine Krankheit, die man nicht unterschätzen darf. Geschützt wird mit einer Mehrfachimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Masern und Mumps können in jedem Alter schwere Komplikationen und Folgeerkrankungen wie Hirnhautentzündung oder Zeugungsunfähigkeit verursachen. Röteln verlaufen zwar oft ohne Symptome, können aber in der Schwangerschaft schwere Schädigungen des ungeborenen Kindes oder Fehlgeburten auslösen“, so Landessanitätsdirektorin Dr. Petra Gruber-Juhasz über die Risiken einer Infektion ohne Impfschutz.
Masern-Schutz in Salzburg kostenlos
Masern sind eine meldepflichtige Krankheit, nicht geimpfte Kontaktpersonen müssen in Quarantäne. „Wenn zum Beispiel in einer Schulklasse ein Masernfall auftritt und ein Kind nicht geimpft ist, bedeutet das drei Wochen zu Hause bleiben“, erklärt Dr. Gruber-Juhasz. Das Land Salzburg klärt seit einigen Monaten intensiv über die Schutzimpfungen in Österreich auf. „Die Ärztinnen und Ärzte stehen außerdem für einen Check des Impfpasses und die medizinische Beratung bereit“, so Dr. Gruber-Juhasz. Alles dazu: www.salzburg.gv.at/impfungen.
Mehr Informationen
- Informationsoffensive zum Thema Schutzimpfungen (2. Dezember 2022)
- Informationen des Gesundheitsministeriums zum Thema Masern
- Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Ministerium)
Quelle: Land Salzburg