Salzburg: Information weitere Vorgehensweise gswb
Auflösung Vertrag mit Geschäftsführung / Überblick der Beschlüsse
(LK) Nach der erfolgten Aufsichtsratssitzung der gswb und dem Gespräch der Eigentümer mit der Geschäftsführung wird wie folgt informiert (Auflösung Vertrag mit der Geschäftsführung und Ergebnisse der Sitzung):
Der Aufsichtsrat sieht die oberste Priorität der Gesellschaft in der lückenlosen Aufklärung kolportierter Vorwürfe und in der Wiederherstellung des Vertrauens in die Gesellschaft. Das betrifft Öffentlichkeit, Kunden und Belegschaft der gswb. Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Belegschaft keine Schuld an allfälligen Kommunikations- oder Managementfehlern anzulasten ist. Die Eigentümer Land Salzburg und Stadt Salzburg haben sich mit der aktuellen Geschäftsführung einvernehmlich auf die vorzeitige Auflösung des Vertrages mit Wirkung 30. September 2024 geeinigt.
Um weiteren Schaden von der Gesellschaft abzuwenden, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 21.02.2024 folgendes beschlossen:
1. Der Aufsichtsrat beauftragt den Geschäftsführer sämtliche offenen Tickets zu analysieren und mit den Betroffenen der noch nicht erledigten Tickets binnen 21 Tagen Kontakt aufzunehmen, eine allfällige Mängelbehebung in die Wege zu leiten und dem Aufsichtsrat in der nächsten Sitzung (20.03.2024) schriftlich Bericht zu erstatten (einstimmig).
2. Der Aufsichtsrat beauftragt den Geschäftsführer unmittelbar mit den Firmen BDO, KPMG und Deloitte Kontakt zur Einholung von Angeboten aufzunehmen, um aufbauend auf einer Analyse des Beschwerdemanagements der Hausverwaltung die Eigentümerweisung Punkt 2 entsprechend zu erledigen, dies nach Möglichkeit unter Einbindung des Revisionsverbandes (einstimmig).
3. Der Aufsichtsrat beauftragt den Geschäftsführer und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats den Revisionsverband, bei welchem die gswb Mitglied ist, um eine außerordentliche Prüfung zu den Themen des fertigen Kontrollamtsberichts zu ersuchen. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrates unter Einladung des Revisionsverbandes und des Kontrollamts erörtert (einstimmig).
4. Der Antrag, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Möglichkeit einzuräumen, den Rohbericht des Kontrollamtes in gemeinsamer mündlicher Erörterung mit der Geschäftsführung im Hause einzusehen, wird angenommen (einstimmig).
5. Der Aufsichtsrat beauftragt den Geschäftsführer bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung die interne und externe Kommunikationsstrategie neu aufzustellen, dies unter Beachtung der Gebote der Wirtschaftlichkeit gem. §23 Abs. 1 WGG (einstimmig).
6. Der Antrag an den Aufsichtsrat nach §30j Abs. 4 GmbHG und §14 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages in der Fassung vom 09.07.2020 auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung mit dem Tagesordnungspunkt „Abberufung des Geschäftsführers“ wird angenommen (mehrheitlich).
7. Der Aufsichtsrat ersucht dem Gebot absoluter Transparenz folgend das Landesmedienzentrum und das Informationszentrum der Stadt ausdrücklich dieser Beschlussfassung der Aufsichtsratssitzung vom 21.02.2024 zu kommuniziert.
Die gestern erteilte Gesellschafterweisung an die Geschäftsführung bleibt aufrecht. Alle Mängel müssen demnach umfassend und zeitnahe behoben werden. Und: Eine externe Organisationsanalyse muss von der Geschäftsführung in die Wege geleitet werden. Mehr dazu: Gesellschafter erteilen Weisung an die GSWB (salzburg.gv.at)
Quelle: Land Salzburg