Salzburg: Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag ab 2024
Eine von mehreren Maßnahmen zur Baulandmobilisierung wird „scharf“ gestellt / Gemeinden heben ein
(LK) Mit Jahresbeginn 2024 wird in Salzburg erstmals ein Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag eingeboben und somit „scharf“ gestellt. Er gilt für unbefristet gewidmetes und unbebautes Wohnbauland. Zuständig für die Abgabe sind die Gemeinden. Als Ausnahmen gelten etwa Eigenbedarf und wenn die Grundflächen aus verschiedenen Gründen nicht bebaubar sind.
Werden bereits gewidmete Baugrundstücke nicht bebaut, entstehen trotzdem Kosten für die Gemeinden - für die Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen wie Kanal und Wasser, aber auch für öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen. Nun kommt mit dem Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag auch eine finanzielle Maßnahme, um Bauland nicht ungenutzt zu lassen.
Zauner: „Maßnahme zur Baulandmobilisierung.“
Bereits seit 2018 ist Wohnbauland in Salzburg nur mehr befristet gewidmet und wird nach zehn Jahren, wenn es nicht bebaut wurde, wieder in Grünland rückgewidmet. „Für die Baulandmobilisierung gibt es kein Wundermittel, es braucht das Zusammenspiel von vielen kleinen Maßnahmen. Der Beitrag ermöglicht jetzt, dass gewidmetes Bauland im Bundesland so verwendet wird, wie es soll. Denn eines ist klar: Zweitwohnungen und Leerstand dürfen sich im Land Salzburg nicht auszahlen, solange junge Familien nur schwer leistbare Wohnungen finden“, betont Landesrat Martin Zauner.
Wohnbaupaket erleichtert Errichtung und Kauf
Noch vor Weihnachten hat die Salzburger Landesregierung ein größeres Wohnbaupaket zur Ankurbelung des Wohnbaus auf den Weg geschickt. Damit sollen die Salzburgerinnen und Salzburger auch 2024 unterstützt und dem drohenden Rückgang in der Baubranche bestmöglich entgegengesteuert werden. „Die Novelle reicht von erhöhten Fördersätzen im Mietwohnbau bis hin zur Optimierung der Sanierungsförderung“, erläutert Martin Zauner.
Die wichtigsten Punkte der Novelle
- Unbefristete Verlängerung der erhöhten Fördersätze im geförderten Mietwohnbau bringt für Bauträger Planungs- und Rechtssicherheit beim Bauen und Kalkulieren
- Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Kaufförderung um 20 Prozent als Inflationsanpassung sowie eine Erhöhung der Grundbeträge um 10.000 Euro
- Anhebung der Kaufpreisgrenzen
- Erhöhung und Erweiterung der Wohnbeihilfe
- Optimierung der Sanierungsförderung
Quelle: Land Salzburg