Österreich: Innenministerium - Personenschutz ist eine ernste Notwendigkeit
Personenschutz basiert auf Gefährdungseinschätzungen der Behörden – Veröffentlichung von Sicherheitskonzepten ist Gefahr für Sicherheit der Schutzpersonen
Wien (OTS) - Anlässlich der aktuellen Veröffentlichungen wird von Seiten des Bundesministeriums für Inneres klargestellt:
1. Personenschutz ist eine ernste Notwendigkeit. Niemand kann sich Personenschutz aussuchen. Dieser basiert ausschließlich auf einer zugrundeliegenden Gefährdungseinschätzung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) und wird zudem regelmäßig evaluiert und entsprechend der Ergebnisse adaptiert. Personenschutz ist kein Privileg, sondern eine das Familienleben stark beeinträchtigende Maßnahme. 2. Falsche Behauptungen in Kombination mit der Veröffentlichung von Sicherheitskonzepten stellen eine Gefahr für die persönliche Sicherheit betroffener Personen und die generelle Sicherheit in unserem Land dar. Im Sinne der öffentlichen Sicherheit wird dringend an das Verantwortungsbewusstsein aller Entscheidungsträger appelliert, Derartiges zu unterlassen. 3. In Österreich ist für eine zweistellige Anzahl an Menschen ein Personenschutz auf höchster Ebene notwendig. Für eine weitere, zusätzliche zweistellige Personenzahl sind lagebedingte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.
Bundeskanzler Karl Nehammer und eine Reihe weiterer in Österreich lebender Personen benötigen aufgrund ihrer individuellen Gefährdungslage Personenschutzmaßnahmen.
Im Falle von Bundeskanzler Karl Nehammer wurden im Januar 2020 temporäre Personenschutzmaßnahmen erforderlich, die ab dem Sommer 2020 infolge mehrerer Bedrohungslagen in permanente Maßnahmen adaptiert wurden. Im November 2020 wurden diese Schutzmaßnahmen aufgrund von Bedrohungen auf die Familie Nehammers (Ehefrau und Kinder) ausgeweitet.
Der Personenschutz erfolgt auf Grundlage einer Gefährdungseinschätzung der DSN, die unterschiedliche Faktoren berücksichtigt und auf Basis derer spezielle Maßnahmen impliziert.
Diese Gefährdungseinschätzung wurde auch im Falle des Bundeskanzlers permanent und lageabhängig aktualisiert und die indizierten Maßnahmen mit dem Einsatzkommando Cobra abgestimmt.
Nach der aktuell vorliegenden Gefährdungseinschätzung (von März 2022) sind sowohl für den Bundeskanzler als auch für dessen Familienmitglieder permanente Personenschutzmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen gründen ausschließlich auf der tatsächlichen Gefährdungslage und niemals auf den persönlichen Bedürfnissen der schutzwürdigen Personen, wodurch sich automatisch persönliche Einschränkungen im Alltag dieser Personen ergeben.
Der Personenschutz für den Bundeskanzler und seine Familie wurden auf ausdrücklichen Wunsch der Familie mit einer geringeren Anzahl an Bediensteten durchgeführt, als dies eigentlich den internen Vorgaben entspricht.
Auf Grund der vorliegenden falschen Behauptungen und der dadurch entstehenden Sicherheitsgefährdungen wird die Direktion für Spezialeinheiten Strafanzeigen einbringen.