Innenministerium prüft rechtliche Schritte gegen Rudolf Fußi
Innenminister Karl Nehammer sieht unzumutbaren Angriff auf die Arbeit der Polizei in Zeiten der Pandemie
Wien (OTS) - Der PR-Berater Rudolf Fußi hat sich gestern in einer für den Innenminister völlig unzumutbaren Art und Weise über die Arbeit der Wiener Polizei auf der Plattform Twitter gemeldet. Für Karl Nehammer tragen derartige Äußerungen zu einer völlig unnötigen Eskalation eines ohnehin bereits belasteten Klimas in Zeiten großer Herausforderungen bei.
„Die Polizistinnen und Polizisten leisten bei der Eindämmung der Virusausbreitung seit mehr als einem Jahr Herausragendes“, sagte Innenminister Karl Nehammer am 13. Februar 2021. „Es müssen Grenzen kontrolliert werden, es muss die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen überwacht werden und es gibt Einsätze bei Demonstrationen gegen die notwendigen Corona-Beschränkungen, bei denen viele Polizistinnen und Polizisten bis zu 24 Stunden lang Dauerdienst verrichten mussten.“
Der Innenminister findet zum Umgang mit der Polizei klare Worte: „Sogenannte Polit-Aktivisten, die die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten diskreditieren und diese darüber hinaus noch beleidigen, dürfen nicht unkommentiert bleiben. Gerade in verschiedenen sozialen Medien hat sich eine Kultur der maßlosen und völlig unreflektierten Kritik breitgemacht, die man nicht mehr mit dem Recht auf Meinungsfreiheit in Gleichklang bringen kann.“
Derartiges Verhalten sei genauso gefährlich für unser demokratisches Zusammenleben, wie das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder extremistische Ansichten, sagte der Innenminister.
„Die Polizistinnen und Polizisten arbeiten seit Monaten in einem besonderen Spannungsfeld der Grundrechte. Einerseits das Recht, sich versammeln zu dürfen, andererseits die Eindämmung der Virusausbreitung, um die Gesundheit der Menschen in Österreich zu schützen. Was die Polizistinnen und Polizisten in dieser Situation am wenigsten brauchen, sind Beschimpfungen von Polit-Aktivisten, die keine Ahnung von Polizeiarbeit haben“, sagte Nehammer.
Das Innenministerium prüft daher, ob ein oder mehrere dieser im Internet getätigten Aussagen von Rudolf Fußi strafrechtlich relevant sind. Darüber hinaus ist auch eine Deliktsbegehung nach verwaltungsrechtlichen Bestimmungen zu prüfen.