Innsbruck: Innsbruck geht Kurzzeitvermietungen gezielt nach
Foto: IKM/V. Handle
Arbeitsgruppe präsentiert gemeinsam mit Verwaltung die Rahmenbedingungen
Innsbruck braucht Wohnraum. Leerstand und zweckfremde Vermietungen sind in diesem Zusammenhang ein Problem. Das Thema Kurzzeitvermietung von Wohnraum beschäftigt die Innsbrucker Stadtpolitik seit Februar 2019 intensiv. Eine Arbeitsgruppe (AG) zusammengesetzt aus TeilnehmerInnen der im Innsbrucker Stadtsenat vertretenen Fraktionen (Grüne, FPÖ, ÖVP, SPÖ und Für Innsbruck (FI)), hat sich intensiv mit dem Thema befasst. Im heurigen Frühjahr wurde zusätzlich magistratsintern eine Task-Force bestehend aus MitarbeiterInnen verschiedener städtischer Dienststellen eingesetzt. Im Rahmen eines Pressegespräches am 14. Juni 2022 wurden die Zielsetzungen der überparteilichen Arbeitsgruppe präsentiert. Von Seiten der Verwaltung wurde der Ablauf noch einmal genau definiert.
Prozessablauf im Magistrat Innsbruck
Dem gesetzlichen Auftrag folgend und um aktiv nach illegal, touristisch, kurzzeitvermieteten und zweckentfremdeten Wohnungen zu suchen, hat die Stadt Innsbruck als erste österreichische Kommune einen geordneten Ablauf entwickelt, womit der illegalen Vermietung von Wohnraum Einhalt geboten werden soll. Bearbeitet und betreut wird das Thema von mehreren Dienststellen im Stadtmagistrat Innsbruck, allen voran vom Referat Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie dem Gewerbereferat. Bei zweckwidriger Vermietung werden innerhalb des Stadtmagistrats Verfahren eingeleitet, welche bei Erhärtung des Verdachts in Strafzahlungen münden können. „Um Daten von nur kurzzeitig vermieteten Wohnräumen im Stadtgebiet zu erhalten, wurde ein einjähriger Vertrag mit der Firma Destilytics GmbH abgeschlossen. Die Vereinbarung beinhaltet die monatliche Lieferung von 25 Verdachtsmeldungen inklusive Anzeigedaten. Die Zusammenarbeit läuft vorerst ein Jahr, danach wird evaluiert“, führt die Leiterin der Magistratsdirektion Dr.in Andrea Schwaighofer, BSc LL. M aus.
Stimmen aus der AG Kurzzeitvermietung
„Die ins Leben gerufene Task-Force ‚Airbnb‘ wird die illegale Vermietung von Wohnungen unter städtischer Vergabe hintanhalten“, argumentiert Vizebürgermeister Markus Lassenberger.
„Auch den für die Beherbergungsbranche massiven Wettbewerbsnachteilen – da sich die Betriebe im Gegensatz zu unrechtmäßiger Airbnb Vermietung an Gesetze, Verordnungen und Vorschriften halten – wird mit der Task-Force ‚Airbnb‘ der Kampf angesagt“, so der für Sicherheit und Tourismus zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc.
„Der auf breiter politischer Basis getragene Beschluss zur Einsetzung der Task-Force ‚Airbnb‘ und der Gemeinderatsbeschluss zur Vermeidung von ungesetzlichen Vermietungen wird die Schaffung von leistbarem Wohnraum in Innsbruck massiv unterstützen“, ist sich Stadträtin Mag.a Christine Oppitz-Plörer sicher.
„Die Stadt Innsbruck geht hier neue Wege und ich freue mich, dass durch die Diskussionen in der AG eine derart breite politische Rückendeckung für das Vorgehen erzielt werden konnte“, hebt die Leiterin der AG Kurzzeitvermietung, Gemeinderätin Mag.a Marcela Duftner hervor.
„Dies ist ein erster wichtiger Schritt zur Eindämmung von Kurzzeitvermietungen, nun müssen alle gesetzlichen Hebel genützt werden, um die Task-Force möglichst schlagkräftig zu machen“, betont Gemeinderat Mag. Benjamin Plach.
Wohin können sich BürgerInnen wenden?
Nicht selten kommt es vor, dass das Thema illegale Vermietung mit Lärmbelästigungen oder Ähnlichem zusammenhängt und Privatpersonen ihren Verdacht an die Behörde melden möchten. Damit dies in Zukunft strukturiert abläuft, steht ab sofort ein Online-Formular unter bit.ly/Formular_Online-Verdachtsmeldung zur Verfügung. Zudem kann man sich via [email protected] direkt an das GWR-Team wenden.KR
Quelle: Stadt Innsbruck