Ein 38-jähriger Österreicher bot auf einer Online- Verkaufsplattform einen Football- Helm zum Verkauf an. Daraufhin meldete sich ein angeblicher Käufer. Dieser schickte dem 38-Jährigen schließlich einen Link als Beweis für die getätigte Überweisung. Zudem solle der Mann über den Link sein Konto verifizieren. Dieser Aufforderung kam der Verkäufer nach, woraufhin eine Abbuchung auf seinem Konto stattfand. Der vermeintliche Käufer schickte erneut einen Link dem der Österreicher erneut folgte. Schließlich wurde vom Konto des 38-Jährigen insgesamt ein niedriger vierstelliger Eurobetrag, in zwei Teilbeträgen abgebucht.
Quelle: LPD Tirol
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