Am 02.04.2024 stellte ein 53-jähriger Österreicher eine Ski-Tourenbindung zum Verkauf auf einer Internet-Plattform ein. Kurz darauf meldete sich eine potenzielle Käuferin bei ihm. Die Kommunikation wurde anschließend auf einen Messenger-Dienst verlagert. Im Verlauf des Gesprächs gab die vermeintliche Käuferin an, die Schitourenbindung für einen niederen dreistelligen Eurobetrag über den Bezahldienst "Paylivery" erwerben zu wollen. Dazu erhielt der Verkäufer einen Link, über den er gebeten wurde, seine Bankdaten zur Zahlungsabwicklung zu übermitteln. Der Mann kam dieser Aufforderung nach. Im Nachhinein bestätigte der Geschädigte die Transaktion mittels Push-Tan seines Online-Banking-Systems. Gegenüber der Polizei erklärte der Verkäufer, dass er mit der Abwicklung des Transaktionsvorganges überfordert gewesen sei und die Transaktion deshalb drei Mal wiederholt habe. Der Österreicher erlitt einen finanziellen Schaden in der Höhe eines vierstelligen Eurobetrages.
Quelle: LPD Tirol