Kärnten: Kärnten fordert mehr Tempo bei Neugründung der Wohnbaubank
LHStv.in Schaunig: Wohnbaureferentinnen und -referenten der Länder diskutierten drängende Themen – Neue Wohnbauinvestitionsbank muss vom Bund zügig umgesetzt werden – Fokus auf nachhaltige Sanierung und leistbare Mietwohnungen
Klagenfurt (LPD). Zu einer Reihe von wichtigen Themen – von Klimaschutz über Sanierungsraten bis hin zur Ortskernbelebung – berieten heute die Wohnbaureferentinnen und -referenten der Bundesländer. Tagesordnungspunkt 1: Die geplante Neugründung der Wohnbauinvestitionsbank. „Ich appelliere eindringlich an den Bund, dieses Vorhaben nicht weiter aufzuschieben, sondern zügig umzusetzen. Gerade in der jetzigen Phase sind Impulse für die Bauwirtschaft, Investitionen in leistbaren Wohnraum und in nachhaltige Sanierung ganz besonders wichtig“, erklärte Kärntens Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig im Anschluss an die Videokonferenz.
Die österreichische Wohnbauinvestitionsbank war 2018 unter der Vor-Vorgängerregierung liquidiert worden. Dass die aktuelle Bundesregierung nun umschwenkt und mit der Neugründung eine Initiative für finanzierbares Wohnen setzen will, sei begrüßenswert. Geplant ist, dass die Wohnbauinvestitionsbank von der Europäischen Zentralbank (EZB) Mittel aufnimmt, für die die Republik haftet, und diese Mittel für Wohnbau zur Verfügung stellt. „Das darf nun nicht auf die lange Bank geschoben werden. Das Baugewerbe ist besonders arbeitsplatzintensiv. Frisches Geld für Wohnbau sichert Arbeitsplätze und stellt die Versorgung mit Wohnraum sicher“, so Schaunig, und weiter: „Wichtig ist, dass die Mittel auch ganz massiv für Sanierungen eingesetzt werden. Bestehende Gebäude klimafit und barrierefrei zu machen, verlängert ihre Lebensdauer und verbessert die Energiebilanz. Sanierungen sind zudem sehr arbeitsintensiv und daher als Aufträge für die regionalen Unternehmen besonders wichtig.“
Im Bereich der Neubauten fordert Kärntens Wohnbaureferentin günstige Finanzierungskonditionen für gemeinnützige Bauvereinigungen, da nur hier sichergestellt sei, dass die Gelder in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft verbleiben. Schaunig: „Falls auch privater Mietwohnungsbau aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, muss davor unbedingt eine effektive Mietzinsgrenze eingeführt werden.“
Quelle: Land Kärnten