Kärnten: Kärnten weist niedrigste Mieten auf – dank gemeinnützigem Wohnbau

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
09 Feb 20:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser, LHStv.in Schaunig: Mit Wohnbau- und Mietensenkungsprogramm bremst Land Kärnten aktiv Preisanstieg im Wohnbereich – Gesetzesnovelle soll weitere Verbesserungen bringen – Forderung an den Bund nach Schaffung einer wirksamen Mietpreisobergrenze

Klagenfurt (LPD). Von der Erhöhung der Richtwertmieten, die am 1. April österreichweit droht, sind in Kärnten zwar nur vergleichsweise wenige Wohnungen betroffen. „Dennoch ist es für jeden Einzelnen und jede Einzelne natürlich eine Belastung“, wissen Landeshauptmann Peter Kaiser und Kärntens Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Das Land Kärnten kann gegen diese Erhöhung, die gemäß dem Mietrechtsgesetz des Bundes automatisch erfolgt, nicht vorgehen. „Dort aber, wo wir ansetzen können, um den Preisanstieg beim Wohnen zu dämpfen, tun wir das – und zwar mit Nachdruck und allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln“, betonen Kaiser und Schaunig.

Dank gefördertem Mietwohnungsbau und Mietensenkungsprogramm weist Kärnten im Österreichvergleich die niedrigsten Mieten auf. 2020 waren es laut Statistik Austria im Durchschnitt 4,8 Euro pro Quadratmeter (Österreichschnitt: 6,20 Euro). Allerdings gibt es dabei einen deutlichen Unterschied zwischen Genossenschaftswohnungen und privat vermieteten Wohnungen: im gemeinnützigen Bereich liegt die Durchschnittsmiete in Kärnten bei 4,50 Euro pro Quadratmeter und im Privatbereich bei 5,80 Euro. Nimmt man die Betriebskosten dazu, so liegen die Gesamtwohnkosten pro Quadratmeter in Kärnten bei 6,10 Euro im gemeinnützigen Bereich bzw. 7,50 Euro bei den Privaten (Kärnten gesamt: 6,49 Euro; Österreich gesamt: 8,27 Euro).

„Dank des großen Angebots an gemeinnützigen Wohnungen in Kärnten können wir auch den Preisanstieg im privaten Bereich bis zu einem gewissen Grad dämpfen. Allerdings nur über Angebot und Nachfrage, in die Preisgestaltung der Privatvermieter können wir aktiv nicht eingreifen. Eine wirksame Mietenobergrenze kann nur der Bundesgesetzgeber einziehen und ich fordere die Bundesregierung einmal mehr auf, dies endlich zu tun. Denn derzeit unterliegt nur ein Bruchteil der Wohnungen in Kärnten der aktuell gültigen Mietpreisobergrenze“, so Schaunig. Miet- plus Betriebskosten im Privatbereich liegen daher tatsächlich noch deutlich über der Richtwertmiete, und zwar bei 7,50 Euro versus 6,80 Euro (im Jahr 2020). Von rund 85.500 Hauptmietwohnungen in Kärnten sind 9500 Gemeindewohnungen, 47.200 Genossenschaftswohnungen und 28.700 privat vermietete Wohnungen. Nur rund 5200 Wohnungen unterliegen dem Richtwert.

„Mit dem Wohnbauförderungsgesetz 2017 konnten wir über ein Mietensenkungsprogramm am gemeinnützigen Sektor in den Preisauftrieb eingreifen, mit dem Wohnbauprogramm schaffen wir Jahr für Jahr bedarfsgerechten neuen Wohnraum. Nun arbeiten wir an einer grundlegenden Novelle des Gesetzes, die weitere Verbesserungen sowohl für Häuslbauer als auch Mieter bringen wird“, kündigen Kaiser und Schaunig an. „In unserem Verständnis ist Wohnraum ein Grundbedürfnis und kein Spekulationsobjekt. Wir werden in Kärnten dementsprechend unseren Weg weiter konsequent gehen und uns gegen die massiven Kostensteigerungen stemmen.“



Quelle: Land Kärnten



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