Kärnten: Kärntens Wohnbeihilfe NEU entlastet nachhaltig

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
01 Sep 21:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser und LHStv.in Schaunig: Neuregelung der Kärntner Wohnbeihilfe soll in außerordentlicher Regierungssitzung beschlossen werden – Spürbare Entlastung für Kärntnerinnen und Kärntner - Systemische Verbesserungen sowie zukunftsweisende Schritte im Bereich Digitalisierung

KLAGENFURT. Ein Leuchtturmprojekt, das spürbare Entlastung für die Kärntnerinnen und Kärntner bringen wird, steht auf der Tagesordnung einer außerordentlichen Regierungssitzung, zu der sich das Regierungskollegium am Dienstag trifft. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens Ende August wurde der Gesetzesentwurf für die Wohnbeihilfe NEU überarbeitet und finalisiert und soll nun beschlossen werden. „Mit der Absicherung des Grundbedürfnisses Wohnen unterstützen wir die Menschen nachhaltig und bekämpfen Armut gezielt“, sind sich Landeshauptmann Peter Kaiser und Sozialreferentin Gaby Schaunig sicher.

„Wohnraum soll kein Objekt von Spekulationen sein, sondern allen Menschen bedarfsgerecht und leistbar zur Verfügung stehen“, so Kaiser. Dabei wird auch großer Wert auf den Schutz von Kindern gelegt. „Die Einkommensgrenzen erhöhen sich bei Familien mit Kindern beziehungsweise Alleinerziehenden deutlich, sodass wir nunmehr sicherstellen, dass gezielt jene unterstützt werden, die unsere Hilfe am dringendsten brauchen“, betont der Landeshauptmann.

„Die neue Kärntner Wohnbeihilfe kann als Leuchtturmprojekt im Sozialbereich bezeichnet werden. Wir erhöhen die monatlichen Unterstützungsleistungen und weiten den Beziehendenkreis aus. Zusätzlich verändern wir die grundlegende Berechnungssystematik, diese wird nachvollziehbarer und langfristig setzen wir einen Fokus auf die Digitalisierung und digitale Antragstellung“, hebt Schaunig hervor.

Die Gesetzesumstellung wird mit 01.01.2025 erfolgen, vor dem Jahreswechsel können keine Anträge auf Neuberechnung gestellt werden, diese sind erst ab Jänner 2025 möglich.



Quelle: Land Kärnten



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