Kärnten: Kärntner Heizzuschuss kann ab 1. Oktober beantragt werden

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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14 Sep 05:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Finanzielle Unterstützung für Kärntnerinnen und Kärntner mit geringen Einkommen – Antragstellung bei Wohnsitzgemeinde – LHStv.in Schaunig: Ab kommendem Jahr wird Heizunterstützung in die Wohnbeihilfe NEU integriert

KLAGENFURT. Den Heizzuschuss 2024/2025 bringt Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig in der Regierungssitzung am kommenden Dienstag zur Beschlussfassung ein. Wie in den vergangenen Jahren gibt es den großen Heizzuschuss in Höhe von 180 Euro sowie den kleinen Heizzuschuss in Höhe von 110 Euro. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen. „Mit dem Heizzuschuss unterstützen wir gemeinsam mit den Gemeinden die Kärntnerinnen und Kärntner bei der Abdeckung ihrer Heizkosten“, erklärt Schaunig. Rund 3,36 Millionen Euro werden dafür bereitgestellt. Die Anträge können ab 1. Oktober bei der Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Die Einkommensgrenzen wurden deutlich angehoben:
Für den großen Heizzuschuss beläuft sich die Einkommensgrenze
für Alleinstehende auf 1.270 Euro netto,
für Zwei- Personen-Haushalte auf 1.840 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss liegt die Einkommensgrenze
für Alleinstehende bei 1.510 Euro netto,
für Zwei-Personen-Haushalte bei 2.080 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 360 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss). Beispiel: Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern liegt die Einkommensgrenze für den kleinen Heizzuschuss bei 2.800 Euro netto.

„Ab dem kommenden Jahr stellen wir das System dann auf die Wohnbeihilfe NEU um, was große Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger bringen wird“, betont die Sozialreferentin. Auch Eigenheimbesitzer mit geringen Einkommen, die bislang keine Wohnbeihilfe beantragen konnten, erhalten künftig Anspruch auf eine monatliche Unterstützung für Betriebskosten. Die Wohnbeihilfe NEU kann ab 1. 1. 2025 sowohl digital als auch analog beantragt werden.



Quelle: Land Kärnten



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