Kärnten: Kärntner Wolfsverordnung zum Schutz von Mensch und Tier

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
24 Jän 18:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Gruber: Rascheres Eingreifen und mehr Handlungsspielraum, weil Problemsituationen auf Almen und im Siedlungsgebiet berücksichtigt werden – 1.816 Almen als Weideschutzgebiete ausgewiesen

Klagenfurt (LPD). Bis zu 700 Wölfe sollen derzeit in Italien leben, in Slowenien werden bereits 14 Rudel vermutet. Damit steigt auch der Druck auf Regionen wie Kärnten, durch die genau diese Wölfe durchstreifen. Ein neuer Höchststand an Nutztierrissen war im Almsommer 2021 die Folge. „Das Tierleid und die Schäden, die durch den Wolf verursacht wurden, haben ein neues Ausmaß erreicht“, so Agrar- und Jagdreferent LR Martin Gruber. Als Reaktion darauf wurden 2021 erstmals Abschussbescheide genehmigt, denen jedoch eine langwierige Einzelfallprüfung vorausging. Daher ließ Gruber eine Wolfs-Verordnung ausarbeiten, die ein schnelleres Eingreifen ermöglicht. Er präsentierte sie heute im Beisein von Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber und Michael Schnabl, Bürgermeister von Hohenthurn, wo 2021 Wölfe im Siedlungsgebiet auftauchten.

Landesrat Gruber unterstrich, dass Kärnten mit der Verordnung die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nutze, die durch die FFH-Richtlinie zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zur Verhütung ernster Schäden in der Tierhaltung eröffnet werden. Denn die Wiederkehr der Wölfe sei überall begleitet von Konflikten. „Deshalb braucht es diese Verordnung. Wir sind damit für den Ernstfall gut vorbereitet und rasch handlungsbereit. Denn ich werde nicht tatenlos zusehen, bis sich die Situation auch in Kärnten verschlechtert. Derzeit haben wir in Kärnten keine eigene signifikante Wolfspopulation – und dabei soll es auch bleiben!“ hielt Gruber fest.

Kern der Verordnung ist, dass sowohl Problemsituationen auf Almen als auch in Siedlungsgebieten berücksichtigt werden. Denn die Verordnung bezieht sich nicht nur auf Schadwölfe, die auf Almen Nutztiere reißen, sondern auch auf Risikowölfe, die im Nahbereich von Siedlungen und Höfen in Tallagen auftauchen. „Damit erweitern wir unseren Handlungsspielraum, zum Schutz der Bevölkerung“, betonte Gruber. Denn als Risikowolf wird jeder Wolf definiert, der sich im Umkreis von 200 Metern Siedlungen oder Höfen nähert und auch nach Versuchen ihn zu vertreiben, wiederkehrt. „Solche Wölfe stellen ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar und können in Kärnten in Zukunft entnommen werden“, führt der Jagdreferent aus. Kärnten gehe damit in Österreich einen eigenen Weg, „denn wir sind das erste Bundesland, das auch das Sicherheitsrisiko im Tal berücksichtigt.“ In diesem Zusammenhang erinnerte Bürgermeister Michael Schnabl an die große Verunsicherung in der Bevölkerung von Hohenthurn seit der Wolfssichtungen mitten im Siedlungsgebiet der Gemeinde. „Wer es selbst noch nicht erlebt hat, dass ein Wolf vor einem Spaziergeher die Straße quert, kann sich die Angst, die man dabei empfindet, schwer vorstellen. Es ist eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und wir müssen hier rasch eingreifen können“, so Schnabl, stellvertretend für 37 Kärntner Gemeinden, die die Verordnung in der Begutachtung begrüßt haben.

Zentral ist, dass mit der Verordnung für Schadwölfe, die auf Almen Nutztiere reißen, transparente Regelungen getroffen werden: Tötet oder verletzt ein Wolf nachweislich 20 Nutztiere innerhalb von einem Monat bzw. 35 Nutztiere innerhalb von drei Monaten oder werden 15 weitere Nutztiere gerissen auf einer Alm, auf der es bereits im Vorjahr solche Vorfälle gegeben hat, ist dieser Schadwolf laut Verordnung zum Abschuss freigegeben, um weiteren erheblichen Schaden von den Almbauern abzuwenden. „Das ist auch ein klares Signal an die Kärntner Almbauern, dass wir die traditionelle Kärntner Almwirtschaft absichern wollen und wir sie mit diesem Problem nicht im Stich lassen“, so Gruber.

Gemeinsam mit dem KAGIS wurden im Vorfeld Kärntner Almen nach den Kriterien einer bundesländerübergreifenden Arbeitsgruppe im Hinblick auf die Zumutbarkeit und Durchführbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen überprüft. 1.816 bewirtschaftete Kärntner Almen gelten somit ab sofort als Weideschutzgebiete, in denen es bei Erreichen der Risszahlen keine andere zielführende Maßnahme als die Entnahme eines Schadwolfes gibt.

Begrüßt wird das von LK-Präsident Siegfried Huber: „Im Tierpark Schönbrunn müssen Wölfe durch drei Meter hohe Maschendrahtzäune mit Übersprungschutz am Ausbrechen gehindert werden. Uns Bauern will man weismachen, dass wir in unwegsamem Gelände den Wolf mit Weidezäunen von einem Meter vor dem Einbrechen in Almweiden hindern können. Dass das nicht machbar ist, haben wir jetzt schwarz auf weiß!“ Huber betonte auch die wichtige Zusammenarbeit mit der Jägerschaft im Falle einer Abschussfreigabe: „Wir können diese Herausforderung nur gemeinsam meistern. Der Wolf ist ein Wildtier und hat in einem dicht besiedelten Land wie Kärnten keinen Platz. Die Jäger haben die volle Rückendeckung der Landwirtschaft, denn ohne sie ist die Verordnung nicht umsetzbar.“



Quelle: Land Kärnten



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