Kandidierende Parteien für die Vorarlberger Gemeindewahlen stehen fest
Wahlunterlagen werden in den kommenden Tagen an die Wahlberechtigten versendet
Bregenz (VLK) – Die wahlwerbenden Parteien zu den Vorarlberger Gemeindewahlen am 13. September 2020 sowie die kandidierenden Personen für die Bürgermeister-Direktwahlen stehen nun fest: Insgesamt 220 Parteilisten (sechs Listen mehr als bei der abgesagten Wahl im März) treten in den 96 Vorarlberger Gemeinden zur Wahl an, 142 Personen stellen sich der Wahl zum/zur Bürgermeister/in (im März waren es 134 Personen). Die Wahlunterlagen werden bis Ende August an die Wahlberechtigten versendet. Möglicherweise noch vorhandene „alte“ Wahlunterlagen der abgesagten Gemeindewahl im März gehören entsorgt.
In den vergangenen Tagen wurden die eingebrachten Wahlvorschläge von den Gemeindewahlbehörden geprüft und abgeschlossen. Nun steht fest, welche Parteien und Kandidierenden sich auf den Stimmzetteln für die Gemeindevertretungswahl und Bürgermeister-Direktwahl am 13. September 2020 befinden.
Anzahl der Gemeinden nach Wahlverfahren
Die in Klammer gesetzten Werte sind die Zahlen der abgesagten Wahl im März 2020:
Gemeinden ohne Parteilisten (Mehrheitswahl) 13 (14)
Gemeinden mit einer Parteiliste ohne Bürgermeisterdirektwahl 14 (16)
Gemeinden mit mehreren Parteilisten ohne Bürgermeisterdirektwahl 4 (4)
Summe Gemeinden mit Parteiliste(n) ohne Bürgermeisterdirektwahl 18 (20)
Gemeinden mit nur einer Parteiliste und Bürgermeisterkandidat 15 (13)
Gemeinden mit mehreren Parteilisten und nur einem Bürgermeisterkandidat 10 (12)
Gemeinden mit mehreren Parteilisten und mehreren Bürgermeisterkandidaten 40 (37)
Summe der Gemeinden mit Parteilisten und Bürgermeisterdirektwahl 65 (62)
Gesamtzahl der Parteilisten: 220 (214)
Gesamtzahl der Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten: 142 (134)
Versendung der Wahlinformation
In den kommenden Tagen werden die „Amtlichen Wahlunterlagen“, welche aus den „Amtlichen Wahlinformationen“, den „Amtlichen Stimmzetteln“ sowie „Informationen rund um die Gemeindewahlen“ bestehen, an jede wahlberechtigte Person versendet.
Auf den Unterlagen ist ein persönlicher Zahlencode zur Online-Beantragung einer Wahlkarte (www.wahlkartenantrag.at) aufgedruckt, ebenso sind ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung enthalten. Wahlberechtigte Personen, die am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben - neben der persönlichen Beantragung im Gemeindeamt - auch auf diese Arten die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.
Auf der „Amtlichen Wahlinformation“ sind die Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie persönliche Angaben der wahlberechtigten Person angeführt. Neben dem bzw. den zugesandten Stimmzettel(n) und einem Identitätsnachweis sollte dieser Abschnitt zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da die Vorlage den Arbeitsablauf der Wahlbehörde erleichtert.
Sollte dieser Abschnitt am Wahltag jedoch nicht mehr verfügbar sein, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals beim Gemeindeamt erfragt oder über die Internetseiten des Landes unter www.vorarlberg.at abgerufen werden.
Mit der Zusendung der Stimmzettel vor dem Wahltag haben die Wahlberechtigten Gelegenheit, in Ruhe und ohne dem in der Wahlzelle möglicherweise empfundenen Zeitdruck, die Vergabe der Stimme für eine allfällige Bürgermeister-Direktwahl, der Parteistimme und insbesondere der bis zu fünf zu vergebenden Vorzugsstimmen zu überlegen.
Es wird dringend empfohlen, möglicherweise noch vorhandene Wahlunterlagen der abgesagten Gemeindewahl im März 2020 (Stimmzettel, Wahlkarten) zu entsorgen.
Quelle: Land Vorarlberg