Karner: Weiterentwicklung des polizeilichen Aufnahmeverfahrens
Klimaticket und Übernahme der Kosten des Führerscheins für Polizeischülerinnen und -schüler
Wien (OTS) – „Unsere Polizei leistet täglich höchst professionelle, oftmals schwierige und auch gefährliche Arbeit in ganz Österreich. Durch die Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens wird den aktuellen Herausforderungen Rechnung getragen“, sagte Innenminister Gerhard Karner mit Verweis auf die Neuerungen: Polizeischülerinnen und -schüler werden ab Sommer 2023 die Kosten des Führerscheins bis zu einem Maximalbetrag von 1.400 Euro ersetzt. Voraussetzung ist der positive Abschluss der Grundausbildung und ein Nachweis der positiv abgelegten Führerscheinprüfung bis zum sechsten Ausbildungsmonat. Bisher war der Besitz eines Führerscheins Vorbedingung für die Aufnahme in den Polizeidienst. Darüber hinaus erhalten Polizeischülerinnen und -schüler während der zweijährigen Grundausbildung ebenso wie Verwaltungspraktikantinnen und -praktikanten sowie Lehrlinge gratis das Klimaticket.
Belohnung
Ein weiterer Eckpunkt der Reform: Polizistinnen und Polizisten sowie BMI-Bedienstete erhalten eine Belohnung von 500 bis 1.000 Euro, wenn sie erfolgreich eine Polizeischülerin bzw. einen -schüler anwerben. Die Auszahlung der Prämie erfolgt erst nach bestandener Dienstprüfung. Eine ähnliche Regelung besteht auch bei der Anwerbung von IT- oder Verwaltungspersonal.
Weiterentwicklung
Die nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Standards vorgenommene Modifizierung des Aufnahmeverfahrens sieht unter anderem auch vor, dass ein negatives Verfahren rascher als bisher nachgeholt werden kann. Derzeit beträgt die Wartefrist ein Jahr. Ein weiterer Aspekt der Neuerung betrifft die Gewichtung: Künftig wird stärker ein Fokus auf Kompetenzen im Bereich Kommunikation und Konfliktlösung gelegt.