Vorarlberg: Keine Schaltungen in Parteimedien durch Land oder Landesunternehmen

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Vorarlberg

05 Mai 11:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Einstimmiger Beschluss der Landesregierung getroffen

Bregenz (VLK) – In Medien von Parteien, Teilorganisationen oder deren nahestehenden Organisationen werden ab sofort weder vom Land, noch von Landesunternehmen Inserate mehr geschaltet. Dies hat die Vorarlberger Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, teilen Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Daniel Zadra mit. Künftig dürfen derartige Medien nicht mehr durch Inserate gefördert werden. Konkret wurden dabei der Vorarlberg Corporate Governance Kodex sowie die Richtlinie für Öffentlichkeitsarbeit angepasst.

„Die Landesregierung sorgt dort, wo sie kann, für klare Verhältnisse“, so Landeshauptmann Markus Wallner und Landesrat Daniel Zadra: „Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, werden künftig keine Inserate mehr in Medien schalten, die sich einer politischen Partei zuordnen lassen. Dafür sorgt die Ergänzung des Vorarlberg Corporate Governance Kodex, auf die wir uns verständigt haben.“

„Wir greifen nur ungern ins operative Geschäft wirtschaftlicher Unternehmungen ein, mit den neuen Vorgaben bringen wir den Willen des Eigentümers aber klar zum Ausdruck.“, so Zadra: „Im Lichte aktueller Ereignisse haben wir uns deshalb darauf verständigt, den Vorarlberg Corporate Governance Kodex zu ergänzen und die Pflichten der Geschäftsführungen zu präzisieren: Firmen, an denen das Land beteiligt ist, werden in Zukunft keine Inserate mehr in Medien schalten, die sich einer politischen Partei zuordnen lassen. So können wir jeden Verdacht einer Parteienfinanzierung über Umwege im Keim ersticken“, betonen Wallner und Zadra.

Ergänzung des Vorarlberg Corporate Governance Kodex

Der Vorarlberg Corporate Governance Kodex (VCGK) enthält wesentliche gesetzliche Vorschriften und anerkannte Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung zur Leitung und Überwachung der Unternehmen an denen das Land Vorarlberg beteiligt ist. Der Kodex unterscheidet dabei zwischen zwingenden Vorschriften und Empfehlungen. Dieser Kodex wurde jetzt ergänzt: Die Geschäftsführung hat dafür zu sorgen, dass Organisationen, insbesondere Medien, an denen politische Parteien, Teilorganisationen oder diesen nahestehende Organisationen beteiligt sind, nicht beauftragt (gefördert, gesponsert oder dergleichen) werden. Gleiches gilt im Falle einer tatsächlichen Beherrschung aufgrund von finanziellen, sonstigen wirtschaftlichen oder organisatorischen Maßnahmen. Der VCGK gilt für alle Unternehmen mit Sitz in Österreich, an denen das Land Vorarlberg beteiligt ist, nach folgender Maßgabe: Bei Unternehmen mit mehr als zehn Bediensteten und einem Jahresumsatz von mehr als
300.000 Euro, an denen das Land Vorarlberg direkt oder indirekt mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist. Bei allen anderen Unternehmen an denen das Land Vorarlberg direkt oder indirekt mit weniger als 50 Prozent beteiligt ist, wird das Land Vorarlberg im Rahmen der unternehmensinternen Willensbildung auf eine Anwendung des VCGK hinwirken. Der VCKG kann nicht bei börsennotierten Aktiengesellschaften angewendet werden.

Keine Schaltungen des Landes in Parteimedien

Auch die Richtlinie Öffentlichkeitsarbeit des Landes wurde um ein Verbot von Schaltungen in Parteimedien ergänzt, teilen Wallner und Zadra mit. Die Schaltung von Inseraten, bezahlten PR-Beiträgen, Druckkostenbeiträgen o.Ä. in Medien von politischen Parteien, Teilorganisationen oder diesen nahestehenden Organisationen sind künftig nicht erlaubt. Dies gilt sowohl für alle direkten als auch für alle indirekten Schaltungen („Beauftragung über Dritte") aller von dieser Richtlinie umfassten Organisationseinheiten.


Quelle: Land Vorarlberg



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