Salzburg: Kindergärten: Verordnung des Landes verhindert Gruppenschließungen
Mehr Flexibilität bei Personalengpässen / Sicherheit für Familien bei Betreuungsplätzen
(LK) Mit einer Änderung der Kinderbildungs- und –betreuungsverordnung will das Land Salzburg mehr Flexibilität bei extremen Personalengpässen in den Einrichtungen ermöglichen. Künftig sollen vorübergehend auch geeignete Zusatzkräfte als pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden, wenn während des Jahres eine Gruppenschließung droht. „Das Ziel ist klar: Die Familien sollen keine Sorge haben müssen, dass Betreuungseinrichtungen wegen Personalmangel gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.
Mit der Änderung der Kinderbildungs- und –betreuungsverordnung soll es in Zukunft möglich sein, bei einem schwerwiegenden Fachkräftemangel zeitlich befristet erfahrene Zusatzkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen als pädagogische Fachkräfte einzusetzen. „In Notfällen, also wenn die Schließung von Gruppen in Betreuungseinrichtungen droht, werden die fachlichen Anstellungserfordernisse erweitert, um flexibler zu werden“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.
Svazek: „Als Notmaßnahme gedacht.“
Für Marlene Svazek ist diese Maßnahme eine „temporäre Lösung und als letzte Konsequenz. Ziel ist es, vor allem den Familien genügend Sicherheit zu geben, dass der Betreuungsplatz für ihr Kinder nicht mitten im Jahr plötzlich nicht mehr verfügbar ist.“ Die Maßnahme gelte ohnehin nur als letzte Konsequenz. Deshalb habe man sich auch auf eine zeitliche Begrenzung verständigt und es gilt eine Sicherheitsklausel. Heißt: „Bevor diese Verordnung überhaupt zur Anwendung kommen kann, muss von den Betreibern sichergestellt werden, dass für die jeweilige Einrichtung Personal gesucht wird und kein pädagogisches Fachpersonal in der Einrichtung vorhanden ist. Sie kommt erst dann zum Einsatz, wenn ansonsten kein weiteres pädagogisches Fachpersonal in der Einrichtung mehr zur Verfügung steht“, betont Svazek.
Fokus auf Qualifikationen
Beim Einsatz von Zusatzkräften in Kinderbetreuungseinrichtungen achtet man dennoch auf ausreichende Qualifikationen. Es kommen nur Personen in Frage, die unter anderem eine Schulung in den Grundlagen der Elementarpädagogik absolviert haben, zumindest zwei Jahre Erfahrung und eine Zusatzausbildung in vorübergehender Gruppenführung mitbringen. „Qualifikationen und hohe Standards in der Kinderbetreuung stehen ohne Frage auch weiterhin im Fokus“, so Svazek. Die Begutachtungsfrist für die Kinderbildungs- und –betreuungsverordnung läuft noch bis zum 19. Dezember 2023.
Quelle: Land Salzburg