Wien: Kinderrechtsexpert*innen auf Klimakonferenz - umfassender Klimaschutz ist seit 2011 Verfassungsrecht
In Österreich sind Kinderrechte im Verfassungsrang. Dort sind seit 2011 u.a. das Recht auf Schutz und Fürsorge, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Berücksichtigung der Interessen der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Generationengerechtigkeit verankert. Die neue Erläuterung zur UN-Kinderrechtskonvention ist eindeutig: All diese Rechte müssen wir im Licht der Klimakrise interpretieren.
Kinderrechts- und Klimaschutzexpert:innen jeden Alters waren sich auf der Konferenz „Kinderrechte als Chance und Auftrag im Klimaschutz“, die am 21. November 2023 im Volkskundemuseum in Wien stattfand, darüber einig: Politische Entscheidungsträger:innen sind durch die österreichische Verfassung verpflichtet, Kindern zu ihrem Recht auf eine gesunde Umwelt zu verhelfen. Die Wirksamkeit der Rechtsdurchsetzung liegt in ihrer Verantwortung. Das hat das General Comment Nr. 26 „Children‘s Rights and the Environment, with a Special Focus on Climate Change“ des UN-Kinderrechtsausschusses (kurz: GC 26) bekräftigt.
Handeln – jetzt!
Die Zeit zum entschlossenen Handeln für den Klimaschutz ist da. Das zeigt sich in allen Ländern, an vielen breiten Bündnissen, internationalen Aktivitäten und so mancher positiven Entwicklung. Welche Verpflichtungen Staaten gegenüber jungen Menschen und der Zukunft haben, verdeutlicht das GC 26 ebenso wie die Maastricht-Prinzipien zu den Rechten zukünftiger Generationen der UN. Die Verantwortung der Regierungen ist klar: Sie müssen dafür sorgen, dass diese Rechte auf nationaler und internationaler Ebene eingehalten und umgesetzt werden.
Verpflichtungen der Entscheidungsträger:innen in Österreich
Konkret bedeutet das, ausgehend von bestehenden Gesetzen, insbesondere:
Klimakontraproduktive Steuern und Subventionen sind kinderrechtswidrig und gehören abgeschafft. Bei der Budgetgestaltung sind die Bedürfnisse von Kindern umfassend zu berücksichtigen. Die Verpflichtungen zu Child Rights Impact Assessment und kinderrechtsgerechtem Budgetieren sind einzuhalten. Jede Regierungsvorlage ist auf ihre Auswirkungen auch in Bezug auf ökologische Kinderrechte zu überprüfen (wirkungsorientierte Folgenabschätzung in der Dimension Kinder & Jugendliche). Klimaschutzmaßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit hin kontrolliert werden (z. B. Klimarechnungshof). Gemeinsam stark: Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Die Konferenz, die von Kinderrechts- und Klimaschutzorganisationen ausgerichtet und für alle Altersgruppen offen war, führte 150 Expert:innen, Entscheidungsträger:innen, Aktivist:innen und Interessierte jeden Alters zusammen. Sie machte darüber hinaus einmal mehr deutlich, dass Austausch und voneinander Lernen über Generationen und Arbeitsschwerpunkte hinweg gelingen können und für alle Beteiligten immens wertvoll sind. Die Kinder und Jugendlichen zeigten ihr großes Engagement, ihre Kreativität, ihren Mut, ihre Ausdauer und ihre Fähigkeit, auch Unbequemes in Kauf zu nehmen. Durch ihr Vorbild regten sie zum Nachdenken und Handeln an. Gleichzeitig profitierten alle vom Anspruch, allen Teilnehmer:innen aktive Teilhabe zu ermöglichen. Neben der Wahl der Vortragenden aus allen Altersgruppen trug dazu auch ein umfassendes Partizipationskonzept bei.
Graphic Recording der Konferenz: https://kija-wien.at/umweltschutz-fuer-und-mit-kindern-expertinnenkonferenz-draengt-auf-durchsetzung-der-kinderrechte/
Graphic recording: Klimaschutz für und mit Kindern: Expert:innenkonferenz drängt auf Durchsetzung der Kinderrechte - KJA Wien (kija-wien.at)
Die Konferenz „Kinderrechte als Chance und Auftrag im Klimaschutz“ wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und in Kooperation mit dem Volkskundemuseum Wien durchgeführt.
Quelle: Stadt Wien