St. Pölten: Klärungen des Landesamtes Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) NÖ

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(Karner, Popp, Scherscher)
Foto: BMI Jürgen Makowecz
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Foto: © LPD NÖ LSE
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15 Okt 17:49 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

„Das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung geht hart, konsequent und mit Nachdruck gegen jedwede Form von Extremismus vor. Ich danke den ErmittlerInnen für ihren vorbildlichen Einsatz und ihr Engagement bei dieser schwierigen Arbeit“, so der Innenminister.

„Die Beamtinnen und Beamten des LSE NÖ sind hochqualifiziert, engagiert und verfügen über die notwendige Expertise, um den komplexen Herausforderungen im Bereich des Staatsschutzes und der Extremismusbekämpfung zu begegnen. Sie arbeiten oft im Verborgenen, doch ihre Arbeit ist von hohem Wert und tragen maßgeblich dazu bei, dass wir alle in einem sicheren und friedlichen Umfeld leben können,“ gratulierte auch Landespolizeidirektor Franz Popp, BA MA den ErmittlerInnen.

1) Islamistisches Netzwerk in St. Pölten durch das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE NÖ) aufgedeckt. Einschlägig verurteilter IS-Sprayer als treibende Kraft neuerlich in Haft und zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt:

Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung Niederösterreich (LSE NÖ) konnte in St. Pölten ein IS-Netzwerk aufdecken. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ordnete nach richterlicher Bewilligung zwei Festnahmen und acht Hausdurchsuchungen an. Kopf des Netzwerkers ist ein bereits im März 2023 als "IS-Sprayer von St. Pölten" verurteilter nordmazedonischer Staatsangehöriger. Dieser befindet sich aktuell in Strafhaft. Die weiteren 8 Mitglieder des Netzwerkes sind zwischen 13 und 15 Jahre alt.

Im März 2023 sorgte der 20-jährige Nordmazedonier durch mehrere IS-Graffitis im Bereich St. Pöltner Hauptbahnhofes bereits für Aufmerksamkeit. Bashkim B. wurde im Sommer 2023 zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Sachbeschädigung am Landesgericht St. Pölten verurteilt.

Bereits kurz nach seiner Haftentlassung im November 2023 begann er weitere Jugendliche in St. Pölten für den ‚IS‘ zu rekrutieren und den Angriff der ‚HAMAS‘ auf Israel als religiös legitimiert zu indoktrinieren.
So gelang es ihm, insgesamt 8 Jugendliche, nordmazedonischer, tschetschenischer und afghanischer Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit, im Alter zwischen 13 und 15 Jahren nicht nur für die Ideologie des Islamischen Staates zu gewinnen, sondern diese Ideologie durch diese sogar noch weiterverbreiten zu lassen. Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem die Eltern sich Sorgen um die fortschreitende Radikalisierung ihres Sohnes durch den 20-jährigen Nordmazedonier machten.

Die Jugendlichen haben zahlreiche ‚IS Kampfnasheeds‘ und ‚IS-Videos‘ bis hin zu Hinrichtungsvideos im Internet weiterverbreitet. Dies geschah in der Absicht, weitere Personen, vor allem jungen Alters, für den ‚IS‘ zu gewinnen. Dabei wurde auch antisemitische Propaganda für die ‚HAMAS‘ und gegen Israel betrieben.

Die jugendlichen Beschuldigten wiesen eine binnen kürzester Zeit durch Bashkim B. erreichte massive Radikalisierung auf. Im Zuge der Einvernahmen zeigten sie sich vor allem aufgrund der Beweislast letztlich geständig.

Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung Niederösterreich hat über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten nach richterlicher Bewilligung bei den Beschuldigen Hausdurchsuchungen durchgeführt. Hierbei wurde mehrere Mobiltelefone, LapTops, Tablets und eine Playstation sichergestellt. Nach Auswertung eines Datenbestandes von fast 100 GB konnte zahlreiches terroristisches Propagandamaterial, das auf diversen Plattformen wie TikTok, Instagram oder Telegram verbreitet wurde, gesichert werden.

Der 20-jährige Nordmazedonier Bashkim wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten nach richterlicher Bewilligung bereits am 3. April 2024 festgenommen und in der Justizanstalt St. Pölten eingeliefert. Das Landesgericht St. Pölten verhängte über ihn die Untersuchungshaft. Bei ihm wurde ein Mobiltelefon, mehrere Bücher und ‚IS‘-Ringe (siehe Foto) sichergestellt. Auf den Ringen war die Shahada (islamisches Glaubensbekenntnis) und das Siegel des ‚Propheten Mohammed‘ angebracht. In Chats, aber auch in persönlichen Gesprächen, zeigte er seine islamistische, demokratiefeindliche und westliche Werte ablehnende Einstellung. Er behauptete, es wäre verwerflich und verboten, mit dem österreichischen Staat zu sympathisieren oder gar mit der Polizei zusammen zu arbeiten.

Er ist weiters verdächtig, jedoch nicht geständig, seit Dezember 2023 einen 15-jährigen österreichischen Staatsbürger, einen 15-jährigen afghanischen Staatsbürger und einen 15-jährigen bosnischen Staatsbürger, als Mitglied für die terroristischen Vereinigungen ‚Islamischer Staat‘ und ‚HAMAS‘ rekrutiert zu haben. Unter anderem forderte der Beschuldigten die Jugendlichen auf, die ‚HAMAS‘ zu unterstützen. Weiters wollte er mindestens drei weitere Jugendliche rekrutieren. Dies wird durch mehrere Zeugen bestätigt.

Der 20-jährige Verdächtige Bashkim B. wurde vom Landesgericht St. Pölten Anfangs Oktober 2024 wegen Mitgliedschaft zu einer terroristischen Vereinigung nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Haftstrafe verurteilt.

Die Indoktrinierung des 15-jährigen österreichischen Staatsbürgers mit Migrationshintergrund durch den 20-jährigen Nordmazedonier Bashkim B. verlief so weit, dass dieser vom Rekrutierten selbst zum Rekrutierer wurde und er weitere Personen für den Islamischen Staat anwarb. Seine Radikalisierung fiel auch in der Schule auf, indem er sich auffällig kleidete und vor allem weibliche Lehrkräfte nicht mehr akzeptierte. Bei einer Exkursion trug er einen ‚IS – Ring‘. Er schwor per Video auch einen Treueschwur zum ‚Islamistischen Staat‘. Er wurde am 8. Oktober 2024 vom Landesgericht St. Pölten wegen Mitgliedschaft zu einer terroristischen Vereinigung zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt.

Auch der 15-jährige afghanische Staatsbürger ist geständig, sich seit Februar als Mitglied in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat beteiligt zu haben. Er hat über TikTok ‚IS – Nasheeds‘ und ‚IS – Propagandavideos versendet. Bei seiner Beschuldigtenvernehmung gab er an, Enthauptungen gefeiert und davon geträumt zu haben, wie die Attentäter vom 11. September 2001 mit einem Flugzeug in Gebäude zu fliegen. Er wurde am 8. Oktober 2024 vom Landesgericht St. Pölten wegen Mitgliedschaft zu einer terroristischen Vereinigung zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt.

Der 15-jährige bosnische Staatsbürger ist verdächtig und auch geständig, die terroristischen Vereinigungen ‚Islamischer Staat‘ und ‚HAMAS‘ durch Verschicken von Propaganda und Nasheeds unterstützt zu haben.
Alle drei wiesen durchaus bereits Züge von aggressiven Sittenwächterverhalten auf. Sie gaben auch zu, für den ‚Islamischen Staat‘ oder die ‚HAMAS‘ kämpfen zu wollen. Alle drei belasten den 20-jährigen Nordmazedonier mit ihren Aussagen. Das strafrechtliche Verfahren gegen den Beschuldigten ist gegenwärtig noch anhängig.

Drei weitere afghanische Staatsbürger, 14 bzw. 15 Jahre alt, wurden ebenfalls wegen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung angezeigt. Sie sind zur Verbreitung von ‚IS – Propaganda‘ in sozialen Medien geständig und wären nach ihren Angaben vom Nordmazedonier bzw. dem 15-jährigen Österreicher radikalisiert worden. Das strafrechtliche Verfahren gegen zwei der Beschuldigten ist gegenwärtig noch anhängig.

Ein Verfahren gegen einen 13-jährigen nordmazedonischen Staatsbürger wurde auf Grund seiner Strafunmündigkeit eingestellt.

Ein weiterer 15-jähriger österreichischer Staatsbürger ist dringend verdächtig, seit zumindest September 2023 sich an der terroristischen Vereinigung ‚Islamischer Staat‘ zu beteiligen, indem er die Gräueltaten des ‚IS‘ gutheißt und sich an seiner Schule gegenüber Mitschülern als Terrorist darstellt und Anschläge oder Amokläufe verüben will. In einem Klassengruppenchat versendete er ein selbstverfassten und gesungenen jihadistischen Nasheed. Die Anzeige erfolgte von der Schule.
Weiters ist er verdächtig, eine Sachbeschädigung begangen zu haben, indem er in St. Pölten auf eine Hausfassade den Schriftzug "Bei Allah der Islam wird siegen!!!" sprayte. Auch er trug fallweise einen ‚IS – Ring‘. Er ist vom Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung bereits im Herbst 2023 als Beschuldigter vernommen und der Staatsanwaltschaft St. Pölten angezeigt worden. Nach Abschluss der Ermittlungen und sogar, nachdem eine Hauptverhandlung am Landesgericht St. Pölten bereits angesetzt war, änderte er sein Verhalten nicht, so wurde er schließlich über Anordnung des Landesgericht St. Pölten am 17. Juni 2024 in St. Pölten festgenommen und in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert. Bei der Hauptverhandlung am Landesgericht St. Pölten am 18. Juli 2024 wurde er rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, 1 Monat davon unbedingt, verurteilt. Auch er steht in Verbindung zum 20-jährigen Nordmazedonier Bashkim B.

Gegen alle Beschuldigten wurde ein Waffenverbot verhängt.


2) Versuchte Vergewaltigung durch 20-jährigen IS-Propagandist an 17-Jähriger – Verdacht der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung:

Am 18.März 2024 wurde eine 17-jährige ungarische Staatsbürgerin im Gemeindegebiet von Biedermannsdorf, Bezirk Mödling, von einem vorerst unbekannten Mann, vermutlich syrischer Herkunft, sexuell bedrängt und versuchte das Opfer schließlich zu vergewaltigen. Aufgrund der Gegenwehr des Opfers gelang es dem Täter jedoch nicht, die Tat zu vollziehen. Allerdings drückte er das Mädchen weiter zu Boden, befriedigte sich selbst und ejakulierte schließlich auf deren Hose. Danach ließ er vom Opfer ab und verließ die Tatörtlichkeit. Das Opfer erlitt leichte Verletzungen und einen Schock.

Im Zuge der von der Polizeiinspektion Wiener Neudorf geführten Ersterhebungen wurde bekannt, dass sich das Opfer und der Beschuldigte zwei Tage zuvor via Internet kennengelernt und sich schließlich am 18. März 2024 zu einem Treffen verabredet hatten. Der Beschuldigte fuhr mit dem Opfer schließlich mit seinem Moped auf eine abgelegene Grünfläche im Gemeindegebiet von Biedermannsdorf, wo die Tat ausgeführt wurde. Die 17-Jährige konnte nur angeben, dass sich der Täter ihr als Abdul vorstellte und dieser in Wien wohne.

Durch akribische kriminalistische Ermittlungen gelang es Beamten der Polizeiinspektion Wiener Neudorf schließlich einen 20-jährigen, in Wien wohnhaften, syrischen Asylwerber als Beschuldigten zu ermitteln und nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am 20. August 2024 festzunehmen. Er bestritt bei der Befragung die Tat, jedoch wird er neben der glaubwürdigen Aussage des Opfers auch durch die am Opfer sichergestellten Spermaspuren, die aufgrund durchgeführter DNA- Analyse eindeutig vom Beschuldigten stammen, schwer belastet.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurden am Mobiltelefon verdächtige Dateien, die auf mögliche terroristische Verstrickungen hindeuteten, vorgefunden. Aus diesem Grund übernahm das Landesamt Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich (LSE NÖ) die weitere Datenauswertung. Hierbei konnte Propagandamaterial der terroristischen Vereinigung ‚Islamischer Staat‘ vorgefunden werden, wobei es sich nicht nur um Propagandamaterial aus dem Internet, sondern auch um durch den Beschuldigten selbst hergestelltes Videomaterial, indem er für den ‚Islamischen Staat‘ warb und zum ‚Jihad‘ aufrief, handelte. Dieses Material verschickte der 20-jährige Syrer offensichtlich im Internet, um den ‚Islamischen Staat‘ zu unterstützen und Mitglieder für diesen zu rekrutieren.

Ebenso ermittelte das LSE NÖ, dass der Verdächtige versuchte, eine Person in Spanien insofern zu nötigen, als dass ein von ihm an diese Person in Spanien übersandtes Video sofort wieder gelöscht werden solle, ansonsten er diese Person umbringen werde. Als Untermauerung, dass er seine Drohung ernst meine, übermittelte der Beschuldigte an diese Person ein Video, auf dem zu sehen ist, wie eine Person von einer anderen mit mehreren wuchtigen Messerstichen attackiert wird. Die spanische Rufnummer, mit der der Beschuldigte kommunizierte, konnte trotz intensiver Ermittlungen keiner Person zugeordnet werden.

Der 20-jährige Mann, der sich seit August 2024 in der Justizanstalt Wiener Neustadt in Untersuchungshaft befindet, bestritt zu Beginn der Vernehmung durch Beamte des LSE NÖ vorerst die Vorwürfe und brach nach kurzer Zeit die Vernehmung mit dem Verweis, er werde nun nichts mehr sagen, ab.

Der Beschuldigte stand auch mit jenem 20-jährigen Nordmazedonier, der vom Landesgericht St. Pölten wegen Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung zu einer unbedingten Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, in Kontakt.

3) Sicherstellung von teilweise illegalen Schusswaffen, Sicherstellung eines Maschinengewehrs sowie Faustfeuer- und Langwaffen, verbotene Waffen, Schalldämpfer, Teleskopschlagstock, verbotene Magazine, Bajonette sowie 2.253 Stück Munition – teilweise verbotener Munition:

Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich (LVT), nunmehr Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE NÖ), vollzog im Jahr 2023 zeitgleich bei vorerst sechs Beschuldigten an insgesamt fünf verschiedenen Adressen in St. Pölten gemeinsam mit dem Einsatzkommando COBRA Hausdurchsuchungen. An dieser koordinierten Zugriffsaktion waren insgesamt 103 Polizeibeamte eingesetzt.

Sämtliche Beschuldigte, gegen die teils ein aufrechtes Waffenverbot bestand, standen im Verdacht, illegale Schusswaffen sowie teilweise Suchtmittel zu besitzen und strafbare Handlungen in Bezug auf Dokumentenfälschungen zu begehen.

Es konnten bei dieser Aktion vier Stück Kriegsmaterial, u.a. eine Maschinenpistole vom Typ PPSH 43, 62 verbotene Waffen, ua selbstangefertigte Schalldämpfer, ein Teleskopschlagstock, Hohlspitzmunition und "verbotene Magazine", sechs Langwaffen, vier Pistolen verschiedener Marken und Typen, 2.253 Stück verschiedene Munition, sieben Bajonette und eine Armbrust sichergestellt werden.

Ebenso konnten 13 Mobiltelefone unterschiedlicher Modelle sichergestellt werden, welche in Folge forensisch aufbereitet wurden. Diese beinhalteten 33.385 Dateien und 25.960 Ordner, wobei sich die Gesamtdatenmenge auf 798 GB belief. Die Sichtung dieser Datenmenge erfolgte im Zeitraum vom April 2023 bis März 2024.

Nach abschließender Handyauswertungen und Ausmittelung von weiteren Beschuldigten wurden schließlich ein Beschuldigter nach dem Kriegsmaterialgesetz, zehn Beschuldigte nach dem Waffengesetz, zwei Beschuldigte nach dem Verbotsgesetz sowie zwei Beschuldigte wegen Verhetzung nach dem § 283 StGB zur Anzeige gebracht.

Im Zuge der Beschuldigtenvernehmungen wurden weitere Waffenverbote ausgesprochen, welche von Seiten der Behörde nach erfolgter Prüfung rechtskräftig wurden.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um zehn österreichische Staatsbürger mit Migrationshintergrund (Serbien, Kosovo, Nordmazedonien und Russland) und einen Asylberechtigen (Russland) und dürften sogenannte "Waffensammler" sein.

Sämtliche Beschuldigte wurden ua aufgrund der sichergestellten Gegenstände der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde sowie der Staatsanwaltschaft St. Pölten zur Anzeige gebracht.

4) Sicherstellung einer größeren Anzahl an illegalen Waffen/Schusswaffen, Kriegsmaterial, Schalldämpfer, verbotene Waffen, Waffenteile, über 100 kg Munition, Handgranaten und NS-Devotionalien:

Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Niederösterreich (LVT), nunmehr LSE NÖ (Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung) vollzog im Jahr 2023 gemeinsam mit der Polizeiinspektion Pöggstall eine Hausdurchsuchung bei einem 54-jährigen Mann aus dem Bezirk Melk, welcher im Verdacht stand, an seiner Wohnadresse illegale Schusswaffen zu besitzen.

Bei dieser Hausdurchsuchung konnten eine größere Anzahl an illegalen Schusswaffen, ua funktionsfähige Waffen der Kat. A, wie z. B. eine Maschinenpistole, sowie ein Sturmgewehr, eine sog. Pumpgun, sechs Pistolen der Kat B, mehrere Schusswaffen der Kat. C, drei Schalldämpfer, über 100 kg Munition sowie acht Handgranaten, verschiedene Messer und dergl. vorgefunden und sichergestellt werden. Diese Gegenstände befanden sich teilweise in PVC-Fässern verstaut, welche vom Beschuldigten auf seinem Grundstück, unmittelbar vor dem Wohnhaus vergraben wurden. Im Wohnhaus selbst konnten auch zahlreiche NS-Devotionalien vorgefunden und sichergestellt werden. Ebenso konnten auch elektronische Datenträger (Computer, USB-Stick) sichergestellt werden.

Im Zuge der weiteren umfangreich geführten Erhebungen sowie Ermittlungen im rechtsextremen Milieu hinsichtlich etwaiger Mittäter wurden insgesamt noch weitere acht Beschuldigte im Alter von 26 bis 54 Jahren in den Bezirken Melk und Zwettl ausgeforscht. Bei den anschließenden Hausdurchsuchungen konnten zahlreiche NS-Devotionalien, sowie ebenfalls Kriegsmaterial, illegale Schusswaffen, verbotene Waffen, Munition als auch elektrische Sprengzünder, Schwarzpulver, Panzerbrandpatronen, Nebelgranatenzünder udgl. vorgefunden und sichergestellt werden.

Sämtliche Beschuldigte stehen auch im Verdacht, sich unter anderem im nationalsozialistischen Sinn betätigt zu haben, indem diese in der Vergangenheit zahlreiche Dateien mit Bezug zum Nationalsozialismus in Internetforen versandten.
Gegen einige Beschuldigte wurden ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand handelt es sich bei den Beschuldigten um sogenannte "Waffensammler" mit Sympathien zum Nationalsozialismus.
Sämtliche Beschuldigte wurden u.a. aufgrund der sichergestellten Gegenstände der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde sowie der Staatsanwaltschaften St. Pölten und Krems zur Anzeige gebracht.

Einige der Verfahren sind noch im Ermittlungsverfahren oder wurden bereits bei den zuständigen Landesgerichten Krems und St. Pölten verhandelt.
Am 14. Mai 2024 wurde der Sachverhalt des 54-jährigen erstgenannten Beschuldigten beim Landesgericht St. Pölten verhandelt.
Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass dieser seine Kinder mit der NS-Ideologie indoktriniert hatte, indem er ihnen Lieder mit rechtsradikaler Musik nicht nur vorgespielt hat, sondern ihnen auch USB-Sticks mit solchen Liedern überlassen hatte. Dem Beschuldigten konnte der Kontakt zur rechtsextremen Szene nachgewiesen werden. Er war in der Vergangenheit Teil der ehemaligen VAPO und hatte nachweislich auch in der jüngeren Vergangenheit Kontakt zu einigen seiner damaligen Kameraden.

Er wurde beim Landesgericht St. Pölten in einem Geschworenenprozess wegen der Verbrechen nach dem Verbotsgesetz, gemeinsam mit den Vergehen nach dem Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten (bedingt auf drei Jahre) verurteilt (rechtskräftig).


Quelle: LPD Niederösterreich



Redaktion Salzburg

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