Kocher überreicht Bestellungsdekret an Natalie Harsdorf-Borsch
Foto: BMAW/Holey
Erste Frau als Generaldirektorin für Wettbewerb offiziell ernannt
Bundesminister Martin Kocher hat heute das Ernennungsdekret des Bundespräsidenten für die Generaldirektion der Bundeswettbewerbsbehörde Dr. Natalie Harsdorf-Borsch überreicht. Gemäß Wettbewerbsgesetz wurde die BWB-Leitung auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten für eine Funktionsperiode von fünf Jahren ernannt.
Natalie Harsdorf-Borsch ist seit 2009 für die Bundeswettbewerbsbehörde tätig und leitete diese seit Dezember 2021 interimistisch. „Ein funktionierender Wettbewerb gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen eines erfolgreichen Standorts. Die Bundeswettbewerbsbehörde stellt diesen durch ihre gute Arbeit sicher. Mit der deutlichen Aufstockung des Budgets und neuen Planstellen für die BWB wird die Behörde noch schlagkräftiger. Ich wünsche Natalie Harsdorf-Borsch in ihrer Funktion als Generaldirektorin für Wettbewerb alles Gute und weiterhin viel Erfolg!“, so Kocher.
Über Natalie Harsdorf-Borsch
Mit Dr. Natalie Harsdof-Borsch, LL.M übernimmt eine in Kartell- und Wettbewerbsrecht erfahrene Juristin als erste Frau in der Geschichte die Leitung der obersten Wettbewerbsbehörde in Österreich. 2022 erhielt Harsdorf-Borsch den Award Juristin des Jahres als erste Frau aus dem öffentlichen Dienst. 2018 wurde sie ins Competition Bureau der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gewählt. Zusätzlich wurde sie mit der Rolle als Koordinatorin des OECD Competition Bureaus gegenüber der Welthandels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) betraut und in dieser Funktion bis heute mehrfach wiedergewählt. Vom European Competition Network (ECN) wurde sie 2023 in die High Level Group des Digital Markets Act gewählt.
Weiters publiziert Harsdorf-Borsch in zahlreichen Fachmedien im Bereich Kartellrecht und gründete 2018 das Women Competition Law Network Austria.
Über die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde 2002 als unabhängige, weisungsfreie Aufgriffs-, Ermittlungs- und Antragsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten gegründet. Aufgabe der BWB ist es, Verstöße gegen das Kartellrecht aufzugreifen und damit einen wesentlichen Beitrag für funktionierenden Wettbewerb in Österreich zu leisten. Die BWB ressortiert zum Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.
Quelle: OTS