Salzburg: Künstlerische Ideen für Staatsbrücken-Beflaggung gesucht
Motive sollen an das Kriegsende 1945 und die Gründung der Zweiten Republik erinnern / Einreichfrist: 25. Februar 2025
(LK) Von 2. bis 9. Mai 2025 werden Flaggen entlang der Staatsbrücke in der Landeshauptstadt Salzburg an das Kriegsende vor 80 Jahren (1945) und die Gründung der Zweiten Republik erinnern. Für die Gestaltung der Motive sind heimische Künstlerinnen und Künstler gefragt. Sie können ihre Entwürfe bis 25. Februar 2025 einreichen.
80 Jahre Kriegsende, Demokratie, Verfassung und Rechtsstaatlichkeit, Freiheit sowie Menschenrechte. All diese Themen können zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler mit Salzburg-Bezug aufgreifen und in ihre Ideen für die Flaggen einbauen. „Wir wollen die Symbolkraft der Flaggen mit der positiven kreativen Energie unserer Kunstschaffenden vereinen und so ein würdiges Andenken und Aufmerksamkeit für das Jubiläum ‚80 Jahre Freiheit – Frieden – Demokratie‘ schaffen“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Stefan Schnöll.
1.000 Euro pro Entwurf
Laut Ausschreibung wird jede Flagge 180 Zentimeter breit und 120 Zentimeter hoch sein. An beiden Seiten der Brücke werden je sechs künstlerisch gestaltete Flaggen aufgehängt, an den Brückenköpfen sind jeweils Rot-Weiß-Rot-Flaggen fix vorgegeben. Anstelle von Einzelmotiven ist auch die Gestaltung einer Serie von Flaggen möglich. „Es werden auf alle Fälle mehrere Motive ausgewählt. Jeder Künstler und jede Künstlerin erhält pro Fahnenentwurf, der umgesetzt wird, ein Honorar von 1.000 Euro“, so Schnöll. Bei Bedarf werden die Entwürfe grafisch in Abstimmung mit den Künstlern bearbeitet und für den Fahnendruck aufbereitet.
Einreichfrist: 25. Februar 2025
Alle Voraussetzungen, Bedingungen und notwendigen Informationen zur Bewerbung gibt es wie gewohnt detailliert auf der Landes-Website nachzulesen. Für weitere Auskünfte steht auch das Referat 2/04 Kunst und Kultur parat (Andrea Blöchl-Köstner, [email protected], +43 662 8042-2472). Nach der Einreichfrist (25. Februar 2025) wählt eine unabhängige Jury jene Entwürfe aus, die umgesetzt werden sollen. Die Entscheidung erfolgt bis 30. März 2025.
Quelle: Land Salzburg