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Eine wesentliche Maßnahme, die aus der Diskussion mit der Grazer Kulturszene entstanden ist, betrifft einen jährlichen Kunst- und Kulturbericht, der aus Sicht des Kulturressorts auch einen Überblick über die Wissenschaftsförderung der Stadt enthält und Ende des Jahres 2004 erstmalig für das Budgetjahr 2003 vorbereitet wurde.Kunst- und Kulturberichten kommt in Zeiten stagnierender, gegebenenfalls auch reduzierter Kulturbudgets vor allem auch eine legitimatorische Funktion zu. Der interessierten Öffentlichkeit kann vor Augen geführt werden, in welchem Umfang und wie detailliert sich die Stadt Graz für kulturelle Angelegenheiten finanziell engagiert.Der Bericht kann auch wesentlich zur Versachlichung von kulturellen Debatten beitragen, indem er das komplexe System der Förderungen von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen über direkte Zuwendungen, Beteiligungen und Bereitstellung von Infrastruktur, Investitionen etc. anschaulich macht.
Klar definierte Ziele des Kunst- und Kulturberichtes der Stadt Graz sind:
- nationale und internationale Vergleichbarkeit (LIKUS-Systematik; LIKUS bedeutet länderübergreifende Initiative Kulturstatistik und geht auf einen Beschluss der österreichischen Landeshauptleutekonferenz zurück)
- weitestgehende Vollständigkeit: Bemühung um Darstellung aller städtischen, nach Möglichkeit auch der ressortübergreifenden Leistungen für Kultur
- Nachvollziehbarkeit der Grazer Kulturentwicklung
- hohe legitimatorische Leitfunktion von Kunst und Kultur als Lebensqualitätsindikatoren, aber auch als Faktoren zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der touristischen Attraktivität und Wirtschaftskraft der Stadt
Um einen umfassenden Gesamtkulturnachweis der Stadt Graz zu ermöglichen, wurde das Kulturamt beauftragt, zusätzlich mit allen betroffenen Einrichtungen der Stadt in Kontakt zu treten, um deren kulturelle Verantwortungsbereiche in diesen Bericht möglichst vollständig einfließen zu lassen.
Die Vorlage dieses Kulturberichtes ist abhängig von österreichweiten statistischen Daten des jeweiligen Vorjahres und erscheint daher jeweils am Ende eines Jahres für das Vorjahr.
Quelle: Stadt Graz