Wien: Kurzzeitvermietungen - Zahlreiche gewerberechtliche Verstöße bei Schwerpunktkontrollen festgestellt
80 % der kontrollierten Apartments fehlte Gewerbeberechtigung – Intensive Kontrollen sichern notwendigen Wohnraum am Wohnungsmarkt
In den Sommermonaten wurden durch das Marktamt als behördliche Konsument*innenschutzkontrolle der Stadt Wien Unterkünfte zur Kurzzeitvermietung auf die Rechtmäßigkeit der Vermietungen kontrolliert. Im Zuge dieses Schwerpunktes wurden 611 Kontrollen von Kurzzeitvermietungen durchgeführt. 500 Apartments, somit mehr als 80 %, waren ohne entsprechende Gewerbeberechtigung und wurden zur Anzeige gebracht. Bei ganzen Apartmenthäusern, welche unbefugt bzw. teilweise ohne Notausgangssituation für die Gäste und somit mit Gefahr im Verzug betrieben wurden, wurden insgesamt 5 Anzeigen an die zuständige Behörde erstattet. Insgesamt mussten 2085 Fremdenbetten auf ganz Wien verteilt beanstandet werden.
„Durch Kurzzeitvermietung wird dem Wohnungsmarkt notwendiger Wohnraum entzogen. Zum Wohle der Bewohner*innen der Stadt Wien hat das Marktamt hier diesen Schwerpunkt gesetzt. Die Anzahl unbefugter Gewerbeausübung bei der Vermietung von Wohnungen unter dem Deckmantel des häuslichen Nebenerwerbes ist noch höher geworden. Wir werden die Anzahl der Kontrollen weiter erhöhen und auch in der Zukunft verstärkt kontrollieren, denn die Einhaltung der Vorschriften gerade am Wohnungssektor in Wien muss gewährleistet sein“, erklärt Marktamtsdirektor Andreas Kutheil.
Vermietungen können nach dem Mietrechtsgesetz, als häuslicher Nebenerwerb oder auch als Gewerbebetrieb erfolgen. Kurzzeitige Vermietungen, Reinigungspersonal in vermieteten Wohnungen oder auch die Zurverfügungstellung von Bettwäsche oder anderen Leistungen sprechen für die Ausübung eines Gewerbes.
Strengere Regeln seit Juli
Seit dem 1. Juli 2024 gelten nun auch nach der Wiener Bauordnung strengere Regeln. Kurzzeitvermietungen können nach der Bauordnung, nur als häuslicher Nebenerwerb für 90 Tage im Jahr erfolgen. Das gewerbliche Vermieten von Wohnungen ist nun in der ganzen Stadt grundsätzlich verboten, nicht nur in Wohnzonen. Wer als gewerblicher Vermieter seine Wohnungen zur Kurzzeitvermietung anbieten möchte, muss um eine Ausnahmegenehmigung bei der Baubehörde ansuchen. Vor diesem Hintergrund werden von der Baubehörde und dem Marktamt in enger Kooperation die jeweiligen Anforderungen aus dem Baurecht wie aus dem Gewerberecht streng kontrolliert.
Jedes Jahr rund 90.000 Konsumentenschutz-Kontrollen des Markamtamts
Der Konsument*innenschutz ist (neben Lebensmittelkontrollen und der Verwaltung der Wiener Märkte) eine der zentralen Aufgaben des Marktamts. Auch für die Einhaltung der Gewerbeordnung und die Überprüfung der Gewerbe ist das Marktamt im Einsatz. Jedes Jahr werden um die 90.000 Konsument*innenschutzkontrollen durch das Marktamt durchgeführt.
Nähere Informationen gibt es beim Marktamts-Telefon unter der Wiener Telefonnummer 4000 - 8090. Das Marktamts-Telefon ist Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 21 Uhr, Samstag zwischen 8 und 18 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt.
Quelle: Stadt Wien