Oberösterreich: LH-Stv. Haimbuchner - Spatenstich für „Altersgerechte Wohnungen“ in Taufkirchen an der Pram

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Spatenstich v.l: Obmann Dr. Pirklbauer, SHV Schärding Geschäftsstellenleiterin Hötzeneder, LH-Stv. Dr. Haimbuchner, LR Gerstorfer, Bürgermeister von Taufkirchen an der Pram Freund, Architekt Steinlechner und Baumeister Ing. Schütz
Foto: Land OÖ,
15 Okt 21:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Am 14. Oktober 2020 erfolgte der Spatenstich zu einem weiteren Bauprojekt für „Altersgerechte Wohnungen“ in Taufkirchen an der Pram. Das Projekt wird durch die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft „Familie“ aus Linz verwirklicht und wird – neben 25 Mietwohnungen – vor allem 17 „altersgerechte Wohnungen“ umfassen. Gebaut wird zielgruppenorientiert, sowohl was die Wohnungsgröße als auch die Ausstattung betrifft, also maßgeschneidert für ältere Personen, die ohne dieses Angebot möglicherweise einen Heimplatz in Anspruch nehmen müssten.

Das angesprochene Projekt ergab sich aus der Notwendigkeit, gezielt Wohnraum für ältere Damen und Herren zur Verfügung zu stellen. Die demografische und soziale Entwicklung zeigt einen Trend hin zur verstärkten Nachfrage nach Wohnungen, die dem Bedarf eben jener Zielgruppe gerecht werden. Es werden solche leistbaren Wohnungen nachgefragt und daher auch von der Abteilung Wohnbauförderung entsprechend unterstützt.

„Es freut mich, dass jetzt auch in Taufkirchen an der Pram „Altersgerechte Wohnungen“ gebaut werden. In der Regel sind diese Wohnungen so stark nachgefragt, dass sie mehrfach vergeben werden könnten. Ich bin mir sicher, dass das auch hier in Taufkirchen an der Pram nicht anders sein wird“, zeigt sich Wohnbaureferent LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner erfreut und zuversichtlich.

„Die Vergabe der Wohnungen darf vor allem an Menschen ab einem Alter von 70 Jahren, an Menschen ab einem Alter von 60 Jahren mit leichtem bis mittleren Pflegebedarf, an Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung oder an Menschen, die über Empfehlung eines mobilen Dienstes vorgeschlagen werden, erfolgen. Die Bereitstellung einer Grundversorgung des Hauptmieters mit sozialen Diensten der Altenhilfe ist zu vereinbaren. Die Inanspruchnahme darf dem Mieter jedoch nicht vorgeschrieben werden. Auf Wunsch des Mieters ist diese jedoch sofort bereit zu stellen“, so Haimbuchner abschließend


Quelle: Land Oberösterreich



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