Niederösterreich: LH-Stv. Schnabl informierte zum Einkauf in der Vorweihnachtszeit

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Niederösterreich

02 Dez 20:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

„Jedes achte Weihnachtsgeschenk wird bereits online gekauft“

In einer Online-Pressekonferenz informierte LH-Stellvertreter Franz Schnabl gemeinsam mit Sandra Nowak vom Verein Pro Konsument zum Thema „Weihnachtszeit ist Einkaufszeit. Das Christkind ‚shoppt‘ regional und sicher“.

„Weihnachtszeit ist Einkaufszeit“, eröffnete Franz Schnabl die Pressekonferenz und verwies dabei auf die gebotene Achtsamkeit. „Jedes achte Weihnachtsgeschenk wird bereits online eingekauft. Das wird heuer weiter steigen“, erklärte der für Konsumentenschutz zuständige Landesrat. Es gelte regional einzukaufen und auf folgende Punkte ganz besonders zu achten: „Preise vergleichen, auf Gütesiegel achten, sichere Zahlungsformen verwenden, auf Rücktrittsrechte achten und darauf schauen, dass man auf keinen Fake-Shop reinfällt und auf etwaige Phishing-Angriffe achten“, so Schnabl. Durch die Digitalisierungsoffensive solle es laut dem LH-Stellvertreter gelingen, den regionalen Handel online besser zu präsentieren. „Aber dieser Versuch der Bundesregierung, eine gute Plattform zu schaffen, ist nicht gut aufgegangen“, verwies er auf die neu geschaffene Plattform „Kaufhaus Österreich“, bei der er Verbesserungsbedarf orte.

Sandra Nowak vom Verein „Pro Konsument“ sagte, online zu shoppen sei eine bequeme Lösung, bei der es vieles zu beachten gelte. „Man sollte sich anschauen, wer der Vertragspartner ist. Dazu schaut man ins Impressum“, das sei wichtig, so die Expertin, um nicht auf Fake-Shops reinzufallen. Online lassen sich die Preise gut vergleichen, bei „supergünstigen Angeboten“ laufe man jedoch Gefahr, so Nowak, Opfer von Fake-Shops zu werden. Auch bei der Zahlungsmethode sei Vorsicht geboten und man solle auf eine sichere Zahlungsform zurückgreifen und auf das E-Commerce-Zertifikat achten.

Abseits vom Online-Handel seien auch im stationären Handel Dinge zu beachten. Während man beim Online-Kauf in der Regel ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen habe (Ausnahmen sind beispielsweise eigens angefertigte Produkte wie Fototassen oder CDs mit gebrochenem Siegel), gebe es dieses im stationären Handel nicht. „Viele Unternehmen agieren sehr kundenfreundlich und bieten Umtausch an. Aber die Unternehmen legen die Umtauschmodalitäten fest. Mein Tipp lautet, dass man sich das unbedingt auf der Rechnung vermerken lassen soll“; informierte Nowak. Auch Gutscheine seien ein beliebtes Geschenk. Nowak dazu: „Grundsätzlich wird ein Gutschein unbefristet oder befristet ausgestellt. Mein Tipp dazu ist, dass man darauf schauen soll, dass Gutscheine zumindest drei Jahre oder unbefristet gültig sind.“



Quelle: Land Niederösterreich



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