Vorarlberg: LH Wallner - „EU muss Länderinteressen besser wahren“
European Union / FRED GUERDIN
European Union / FRED GUERDIN
Vorarlbergs Landeshauptmann erstmals als Delegationsleiter bei AdR-Plenum
Brüssel (VLK) – Landeshauptmann Markus Wallner nahm gestern und heute (8. und 9. Februar) an der Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen (AdR) teil. Erstmalig vertrat er dort die Länderinteressen in seinen zwei neuen Funktionen – als Leiter der österreichischen Delegation und als AdR-Vizepräsident. Auf der umfassenden Tagesordnung standen neben der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele und einem Notfallinstrument für den Binnenmarkt auch ein Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur, zu der Wallner die kritische Sicht der Länder mit Nachdruck einbrachte.
Die Regional- und Kommunalvertreter der EU befassten sich in ihrer 153. Plenartagung mit 26 Tagesordnungspunkten verschiedenster Themenbereiche. Landeshauptmann Wallner verleiht den Länderinteressen als nunmehriger Delegationsleiter und Vizepräsident nun noch mehr Gewicht auf europäischer Ebene. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Diskussionen war der Umsetzungsstand der Nachhaltigkeitsziele sowie der Beitrag der Kommunen und Regionen dazu. Von österreichischer Seite wurde diesbezüglich – in Übereinstimmung mit dem Plenum – ein stärkeres Engagement der EU sowie bessere Koordination mittels Multi-Level-Governance gefordert, bestätigte Wallner.
Ebenfalls auf der Agenda stand ein Verordnungsvorschlag eines Notfallinstruments für den Binnenmarkt. Damit sollen die Hindernisse für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und die Freizügigkeit in Krisenzeiten sowie Engpässe bei krisenrelevanten Waren und Dienstleistungen beseitigt werden. Mit der Verordnung soll eine Governance-Struktur, eine Beratungsgruppe sowie zentrale Verbindungsbüros, eingerichtet sowie ein gezieltes Instrumentarium geschaffen werden. Dieses Instrumentarium umfasst einen Frühwarnmechanismus, einen Überwachungsmodus im Fall einer ersten Krisengefahr sowie einen Notfallmodus. Landeshauptmann Wallner bewertet das Instrument insgesamt als sinnvoll: „Für Vorarlberg als Grenzregion ist das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts auch in Krisensituationen von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Dieses Instrument könnte wesentlich dazu beitragen.“
Kritisch sehen die Länder laut Landeshauptmann Markus Wallner den heute behandelten „Verordnungsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur“. Damit will die Europäische Kommission (EK) zur kontinuierlichen und nachhaltigen Wiederherstellung einer artenreichen Natur in der EU sowie zur Erreichung der Klimaziele beitragen. So sollen verbindliche Wiederherstellungsverpflichtungen festgelegt werden, die bis 2030 20 Prozent der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme umfassen. „Der Ansatz der Kommission zur Verbesserung und Wiederherstellung von Ökosystemen ist grundsätzlich zu befürworten“, erklärte Wallner. Die Herangehensweise sei jedoch zu hinterfragen. Die Länderinteressen müssen bei der Naturwiederherstellung gewährt bleiben, stellte der Landeshauptmann fest. Der Vorschlag der Kommission verletze in mehrfacher Hinsicht die Prinzipien der Einzelermächtigung und der Verhältnismäßigkeit. Er stehe außerdem in Konkurrenz zu anderen EU-Gesetzen. Es stelle sich die grundsätzliche Frage, ob die Rechtsaktform einer Richtlinie nicht passender wäre. Die vorgebrachten Einwände von Länderseite fließen nun in den Prozess der Kommission zur weiteren Ausgestaltung des Vorschlags ein.
Quelle: Land Vorarlberg