Vorarlberg: LH Wallner - Vorarlberger Wasserkraft in Vorarlberger Hand
Foto: Land Vorarlberg/A.Serra
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Land und illwerke vkw vereinbaren weitere Ablösen von Heimfallsrechten
Bregenz (VLK) – Noch heuer soll die Ablöse weiterer Heimfallsrechte des Landes Vorarlberg an den Kraftwerksanlagen der illwerke vkw vertraglich vereinbart werden. Konkret geht es dabei um die „alten“ Tiroler Wasserüberleitungsanlagen, das Kopswerk I mit Rifawerk, das Rodundwerk II sowie die „neuen“ Tiroler Überleitungsanlagen. Diese Ablösen sind mit einer Summe von insgesamt 383 Millionen Euro bewertet. Vorgesehen ist, dass das Energieunternehmen dem Land für den Erwerb dieser Heimfallsrechte jährlich 21 Millionen Euro über eine Laufzeit von 30 Jahren bezahlt. Damit werde ein nächster strategischer Schritt zur Stärkung des Unternehmens sowie der Eigenständigkeit der Vorarlberger Energiewirtschaft getan, betonten Landeshauptmann Markus Wallner und illwerke vkw-Vorstandsmitglied Christof Germann im Pressefoyer am Dienstag, 8. Oktober.
Auf der Basis bereits abgeschlossener oder laufender Ablösen von Heimfallsrechten – für die Werke Obervermunt, Vermunt, Rodund mit Latschau sowie Lünersee – sind dem Land Vorarlberg bisher rund 190 Millionen Euro zugeflossen. Aus der Vereinbarung zum Lünerseewerk sind noch 64 Millionen Euro offen, die aber als finanzielle Reserve des Landes im Unternehmen belassen werden. Die Jahresraten für die nunmehrigen weiteren Ablösen sollen ins Landesbudget fließen, können aber im Falle günstiger Budgetentwicklung zur Aufstockung der Finanzreserve verwendet werden, erklärte LH Wallner.
Neben dem finanziellen Aspekt gehe es dabei um die energiepolitische Weichenstellung. „Wir achten darauf, dass unsere Energiewirtschaft handlungsfähig bleibt und dass die ganze Kraftwerksgruppe zusammengehalten wird. Wir wollen kein einziges Kraftwerk und keine Aktie verkaufen. Vorarlberger Wasser und Vorarlberger Illwerke in Vorarlberger Hand“, so Wallner.
illwerke vkw-Vorstand Christof Germann erläuterte die historischen und politischen Hintergründe des Heimfallsrechts. Dieses geht auf den Landesvertrag 1926 zurück, der unter anderem vorsieht, dass das Land die Kraftwerke, die im Eigentum der Illwerke stehen, nach 80 Betriebsjahren unentgeltlich übertragen bekommt. Der aufrechte Bestand der Heimfallsrechte wurde in einem 1994 abgeschlossenen Schiedsverfahren bestätigt. „Dieses Schiedsurteil bildet heute eine wesentliche Grundlage für die Eigenständigkeit der Vorarlberger Energiewirtschaft“, betonte Germann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die steuerrechtlichen Aspekte der Ablösen geklärt sind. Die Finanzverwaltung hat im Jahr 2020 festgestellt, dass die Heimfallablösezahlungen für weitere Kraftwerke steuerlich absetzbar sind. „Damit liegt ein rechtskräftiger Bescheid über die steuerliche Abzugsfähigkeit vor, auf dessen Grundlage auch der neue Vertrag abgewickelt wird“, so Germann.
Der Aufsichtsrat der illwerke vkw hat die nunmehrige Ablöse weiterer Heimfallsrechte Ende Oktober einstimmig beschlossen, der Beschluss der Landesregierung wurde in der heutigen Sitzung getroffen. Die Landtagsfraktionen haben den ausgearbeiteten Vertrag vorliegen und bereits ihre Zustimmung signalisiert. Somit kann die Regierungsvorlage in der Sitzung des Vorarlberger Landtages am 15. Dezember 2022 abgesegnet und anschließend der Vertrag unterzeichnet werden kann.
Quelle: Land Vorarlberg