Vorarlberg: LH Wallner - „Hilfestellung für grenzübergreifende Begegnungsprojekte“
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Über Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) lässt sich finanzielle Unterstützung lukrieren – Landeshauptmann: „Einreichungen noch bis einschließlich Montag, 31. Mai, möglich“
Bregenz (VLK) – Die Länder und Kantone der Internationalen Bodensee-Konferenz (IBK) haben zur weiteren Stärkung eines regionalen Bewusstseins vor mehr als zehn Jahren die Initiative „Kleinprojektefonds“ gestartet, um entsprechende grenzübergreifende Projekte zu unterstützen. Noch bis Montag, 31. Mai 2021, können Privatpersonen, Vereine, Schulen, Kindergärten und andere Einrichtungen Anträge für kleinere, grenzüberschreitende Begegnungsprojekte aus den Bereichen Kultur und Bildung, Sport, Umwelt und Soziales sowie Tourismus und Standortförderung einreichen. Etwa für gemeinsame Workshops, interkulturelle Begegnungen oder Exkursionen zu grenzüberschreitenden Themen lassen sich bis zu 2.500 Euro an IBK-Mitteln lukrieren, ruft Landeshauptmann Markus Wallner alle Interessierten zur Teilnahme auf.
Im IBK-Kleinprojektefonds sind Begegnungsprojekte eine Förderschiene. Die andere sind längerfristige Projekte, die von Gemeinden und Institutionen umgesetzt werden. Bei den Begegnungsprojekten lassen sich bis zu 2.500 Euro pro Projekt aus dem Fonds lukrieren. „Gesucht sind gute Einfälle und Ideen aus allen Lebensbereichen“, erläutert der Landeshauptmann. Wichtig ist, dass am Projekt Partner aus unterschiedlichen Kantonen und Ländern des IBK-Gebiets beteiligt sind.
Wallner dazu: „Gute Chancen auf Unterstützung haben Projekte, die das Bewusstsein für den gemeinsamen Lebensraum stärken, die auf Erfahrungsaustausch oder Netzwerkbildung abzielen oder ganz allgemein eine nachhaltige Entwicklung fördern“. Wer eine konkrete Idee hat, kann sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz beraten lassen. Es gibt dort Unterstützung bei der Antragstellung. Zudem ist es möglich, das Projekt dahingehend überprüfen zu lassen, ob die erforderlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Über die Anträge entscheidet zum Schluss eine international besetzte Jury.
Quelle: Land Vorarlberg