Vorarlberg: LH Wallner - „Viel Neues für Familien im Leistungsangebot des Landes“

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Landeshauptmann Wallner
© Landespressestelle Vorarlberg
27 Dez 13:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

2023 bringt zahlreiche Verbesserungen – Übersicht über wesentliche Neuerungen

Bregenz (VLK) – Mit Jahresbeginn 2023 treten in verschiedenen Bereichen eine Reihe von Neuerungen und Verbesserungen im Leistungsangebot des Landes in Kraft, von denen sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft auf vielen Ebenen profitieren werden. Landeshauptmann Markus Wallner: „Wir haben viel auf den Weg gebracht, das im neuen Jahr seine Wirkung entfalten wird. Insbesondere die Vorarlberger Familien und unsere junge Generation werden 2023 noch stärker unterstützt.“

Das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (KBBG), das ab 2023 gilt, wird maßgeblich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern und Familien in ihren Bildungs- und Erziehungsaufgaben unterstützen, ist der Landeshauptmann überzeugt. Damit werden die Bereiche Kindergarten, Kleinkindbetreuung und außerschulische Schülerbetreuung auf gesetzlicher Ebene zusammengeführt. Vor allem soll das Gesetz ein qualitativ hochwertiges Angebot sowie professionelles Personal zum Wohle der Kindesentwicklung sicherstellen. „Im Gesetz ist ein Versorgungsauftrag für jede Gemeinde verankert“, hält Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink fest: Damit muss jedem 3-jährigen Kind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde ab dem Betreuungsjahr 2023/24 ein Ganztagsplatz, jedem schulpflichtigen Kind im Volksschulalter ab dem Betreuungsjahr 2024/25 ein Nachmittagsplatz und jedem 2-jährigen Kind ab dem Betreuungsjahr 2025/26 ein Betreuungsplatz von mindestens fünf Stunden pro Tag bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden – unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht. Schöbi-Fink ergänzt: „Das neue Gesetz erhöht auch die Flexibilität bei der Gestaltung des Bildungs- und Betreuungsangebots durch öffentliche und private Träger.“ Flexiblere Gruppenzusammensetzung wie zum Beispiel die alterserweiterte Gruppenführung und durch Kooperationen soll den Gemeinden erleichtern, den Versorgungsauftrag zu erfüllen. Der Ausbau an Betreuungsplätzen wird in Vorarlberg ohnehin stetig weiter vorangetrieben: Für das Kalenderjahr 2023 sind über 40 neue Gruppen bekannt. In Kooperation mit der Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH und dem Vorarlberger Gemeindeverband hat das Land außerdem ein neues Fördermodell für Tageseltern mit sozial gestaffelten Tarifen erarbeitet, das ebenfalls am 1.1.2023 in Kraft tritt.

Transparenz
Transparenz ist ein wesentliches Handlungsfeld der Vorarlberger Landesverwaltung. Landeshauptmann Markus Wallner bemerkt dazu: „Wir setzen auf Landesebene aktiv Schritte für mehr Transparenz.“ Ab 1.1.2023 werden alle Studien, Gutachten und Umfragen samt deren Kosten auf der Website des Landes veröffentlicht.

Mit dem Jahreswechsel treten auch die Änderungen des Parteienförderungsgesetzes in Kraft. Dadurch gelten vor allem neue Beschränkungen für die Wahlwerbung der Parteien und erweiterte Transparenzverpflichtungen für die Parteien und Landtagsfraktionen. Die Möglichkeiten der Rückforderung der gewährten Förderungen im Falle von Verstößen gegen die Fördervoraussetzungen bzw. -bedingungen werden ebenfalls erweitert. Außerdem sieht das neue Gesetz die Einrichtung eines Unabhängigen Landes-Parteien-Transparenz-Senats vor und verleiht dem Landes-Rechnungshof Rechte zur Förderkontrolle.

Anti-Teuerungs-Paket
Der Familienzuschuss ist im Landesvoranschlag 2023 mit 3,8 Millionen Euro dotiert – ein wichtiger Beitrag im Rahmen des Vorarlberger Anti-Teuerungs-Pakets. Der Mindestzuschuss wurde von 51 auf 150 Euro verdreifacht, der Höchstzuschuss von 505,50 auf 600 Euro angehoben. Landeshauptmann Wallner betonte, dass die neue Gewichtung den Fokus verstärkt auf (junge) Paare richtet, die ein bis drei Kinder haben.
Ab Jänner werden – ebenfalls als Teil des Anti-Teuerungs-Pakets – auch die Kinderrichtsätze in der Sozialhilfe erhöht, wie Landesrätin Katharina Wiesflecker erinnert: „Pro Kind gibt es monatlich 29 Euro mehr, als Sachleistung bekommen diese Kinder bis zu 5 Euro Unterstützung für ein gesundes Mittagessen in den Betreuungseinrichtungen.“
Gerade unter den gegenwärtigen Umständen ist und bleibt die Wohnbeihilfe ein wichtiger Bestandteil der Vorarlberger Wohnbauförderung, wie der Landeshauptmann unterstrich. Damit hilft das Land jenen, die in eine Notlage geraten sind bzw. Probleme haben, die Miete oder die Kreditrückzahlung(en) für die Wohnraumschaffung bzw. Sanierung aus eigener Kraft zu stemmen. In der Wohnbeihilferichtlinie 2023 wird die Obergrenze des anzurechnenden Wohnungsaufwandes erhöht. Die Budgetmittel für die Wohnbeihilfe werden kräftig angehoben, im Landeshaushalt 2023 sind 39 Millionen Euro vorgesehen (2022: 29 Millionen Euro).
Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss in der aktuellen Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro erhöht. Für Sozialhilfe Beziehende wird der Sockelbetrag um 30 Euro auf 180 Euro erhöht. Dadurch können diese bei Nachweis von erhöhten Heizkosten ebenfalls den Zuschuss bis maximal Euro 330 erhalten – die Einzelfallprüfung erfolgt über die Bezirkshauptmannschaften.

Pflege
Zur Unterstützung der Pflege daheim werden ab 2023 die Fördergelder betreffend die 24-Stunden-Betreuung um mehr als 16 Prozent erhöht. „Diese Dienstleistung soll auch weiterhin leistbar bleiben“, betont Landesrätin Wiesflecker. Um Pflegepersonal zu gewinnen bzw. zu halten werden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. So bekommen alle, die eine Ausbildung beginnen, 600 Euro. Der Personalschlüssel wird weiter verbessert, die Pflegekräfte erhalten eine Entgelterhöhung. Ab 2023 wird zudem die Arbeitszeit um eine Stunde reduziert.

Wohnbau
Die Vorarlberger Wohnbauförderung ist grundlegend überarbeitet worden, im neuen Jahr sind fast 155 Millionen Euro dafür veranschlagt. Die sehr günstigen Konditionen der Förderungskredite wurden bewusst beibehalten und teilweise erweitert, wie Landeshauptmann Wallner bestätigt. Um den Eigentumserwerb zu unterstützen, wird unter bestimmten Bedingungen ein attraktiver Eigenmittelersatzkredit gewährt – maximal 25.000 Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren, zinsfrei und ohne Besicherung im Grundbuch. Zwecks Vereinfachung wird in der Neubauförderung das bisherige sehr komplexe System gestrafft, erklärt Landesrat Marco Tittler: „Dadurch wird für alle Interessierten eine rasche und unkomplizierte Förderungsberechnung ermöglicht.“ Anstelle eines Basisförderungssatzes je m2 gibt es künftig sowohl im privaten als auch im öffentlichen Wohnbau Pauschalkredite. Die möglichen Zuschläge werden von 23 auf 8 reduziert und zum einen nach sozialen Gesichtspunkten (Kinderzuschlag sowie Zuschlag für erstmaligen Eigentumserwerb), zum anderen nach Klimaschutz- oder Regionalitäts-Kriterien gewährt. Im Sinne der Nachhaltigkeit sind nach Öl- und Stromdirektheizungen nunmehr auch mit Gas beheizte Wohngebäude nicht mehr förderbar.

Energieförderung
Mit der neuen Energieförderungsrichtlinie, die ab 1. Jänner 2023 in Kraft tritt, forciert das Land Vorarlberg weiter den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen. Eine wesentliche Neuerung ist die Aufnahme von leisen Luftwärmepumpen in die Förderung. Dadurch wird die Auswahl förderbarer Alternativsysteme beim Heizungstausch erhöht und der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen noch attraktiver gemacht. Da das Thema der Lärmbelästigung durch Luftwärmepumpen immer mehr an Bedeutung gewinnt, wurde die Förderung auf besonders leise Geräte (max. Schallleistungspegel bis 55dB, sowie bis 60 dB inkl. Schallschutzhaube) eingeschränkt. Neu ist auch die Förderung von Nahwärmeanschlüssen für Bestandsgebäude unabhängig vom Gebäudealter. Während im Neubau nur noch Heizsysteme von Gebäuden mit einer Baueingabe bis zum 31. Dezember 2021 gefördert werden können, sind thermische Solaranlagen und Lüftungsanlagen mit einer Wärmerückgewinnung hier nach wie vor förderbar. Für beide Systeme wurden im Neubau die Fördersätze leicht angehoben. Der Heizungstausch wird vom Land mit bis zu 4.000 Euro gefördert. Zusätzlich kann die Förderung des Bundes in Anspruch genommen werden. Der Umstieg sei damit in doppelter Hinsicht ein Gewinn, betont Landesrat Daniel Zadra: „Einerseits für das Klima, andererseits auch für die Heizkostenabrechnung. Der Ausstieg aus Öl und Gas in der Raumwärme ist ein wichtiger Beitrag zur Energieautonomie und hilft die Abhängigkeit von Energiequellen aus dem Ausland zu reduzieren.“

Agrarpolitik
Am 1. Jänner 2023 startet eine neue Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Der österreichische GAP-Strategieplan enthält zahlreiche Interventionen, um die vorgegebenen Ziele einer umweltgerechten und fairen Agrarpolitik zu erreichen. Zu den wichtigsten Elementen der GAP-Reform zählen die Einführung von Öko-Regelungen in der ersten Säule, eine Umverteilungszahlung für kleinere Betriebe sowie generell höhere Standards und Prämien für Umwelt- und Tierwohlleistungen. Landesrat Christian Gantner unterstreicht: „Vor allem kleine und extensiv wirtschaftende Betriebe im Berggebiet werden von der neuen GAP profitieren.“ Die zahlreichen Optionen und Zuschläge im neuen Agrarumweltprogramm eröffnen den Landwirtinnen und Landwirten viele Möglichkeiten, ihre Umweltleistungen und Prämien für ihren Betrieb zu optimieren.

Ab 2023 gelten für neu gebaute, umgebaute oder erstmals in Betrieb genommene Gruppenhaltungen von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern neue Haltungsvorschriften: z.B. bezüglich der Beschaffenheit und Fläche des Bodens, des Liegebereiches bzw. der Buchten oder die Schaffung von Temperaturzonen.


Quelle: Land Vorarlberg



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