Am Morgen des 06. Jänner 2020 konnten ein 45-jähriger und 47-jähriger italienische Lenker aus dem Verkehr gezogen werden. Polizisten konnten auf der Tauernautobahn, Bereich Grödig, ein Sattelkraftfahrzeug wahrnehmen, das trotz Überholverbot und trotz Schneefahrbahn ein anderes Sattelkraftfahrzeug überholte. Bei der darauffolgenden Kontrolle entdeckten die Polizisten, dass alle vier Reifen der Antriebsachse nicht mehr die für Winterreifen erforderliche Profiltiefe aufwiesen und deshalb nicht mehr als Winterreifen galten. Lkw über 3,5 Tonnen müssen vom 1. November bis 15. April auf der Antriebsachse Winterreifen montiert haben.
Bei der Kontrolle der aufgezeichneten Geschwindigkeitsdaten stellte sich heraus, dass der 47-jährige italienische Lenker die meiste Zeit mit 90 km/h auf der Schneefahrbahn unterwegs war. Für Lkw gilt bei guten Fahrbahnbedingungen aber eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Autobahn.
Außerdem stellten die Beamten fest, dass das Sattelzugfahrzeug, welches einen Kühlauflieger zog, Blumenstöcke geladen hatte. Diese fallen nicht unter die Ausnahmen des Wochenend- und Feiertagsfahrverbotes und somit hätte das Fahrzeug am Feiertag in Österreich nicht fahren dürfen.
Bei der Kontrolle der für das Güterbeförderungsgesetz erforderlichen Genehmigungen stellte sich weiter heraus, dass die beiden italienischen Lenker keine für den grenzüberschreitenden Gütertransport erforderliche EU-Gemeinschaftslizenz mitführten.
Der Sattelkraftfahrzeug wurde schließlich zum Parkplatz Golling begleitet und dort abgestellt. Zur Verhinderung der Weiterfahrt wurden die Fahrzeug- und Frachtpapiere vorläufig abgenommen. Von den beiden Lenkern wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung eingehoben.
Quelle: LPD Salzburg