Vorarlberg: LR Gantner - „Einhaltung der COVID-19-Notmaßnahmen wird kontrolliert“
Sicherheitslandesrat stellt klar, dass Einkaufstouren über die Grenze nicht erlaubt sind
Bregenz (VLK) – Die Durchführung von Einkäufen abseits der Abdeckung der notwendigen Grundbedürfnisse des persönlichen Lebens sowie Friseur- oder Gastronomiebesuche innerhalb wie auch außerhalb des Landes fallen nicht unter Ausnahmen der Ausgangsregelungen nach der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Bundes und sind deshalb verboten, stellt Sicherheitslandesrat Christian Gantner aus aktuellem Anlass fest.
Personen, die in die Schweiz, nach Liechtenstein oder Deutschland fahren, um dort beispielsweise Elektrogeräte, Schmuck oder Spielzeug zu kaufen oder zum Friseur zu gehen, würden sich strafbar machen, „da die geltenden Ausgangsbeschränkungen in unserem Land nicht an der Staatsgrenze enden“, unterstreicht der Landesrat. Dasselbe gelte auch für Besuche von Bars, Diskotheken und Gastronomiebetrieben in unseren Nachbarländern. „Solche Verstöße gegen die Ausgangsregelungen sind nicht nur ein Schlag gegen die heimischen Gastronomie- und Tourismusbetriebe, sondern gefährden die Gesundheit aller“, appelliert der Landesrat an den Hausverstand.
Seitens der Gesundheitsbehörden und der Polizei werden im Rahmen der COVID-19-Kontrollmaßnahmen u.a. auch Kontrollen der Quarantäne- und Ausgangsbestimmungen durchgeführt, womit Personen aus Vorarlberg jederzeit mit entsprechenden Kontrollen und Strafen rechnen müssen. Was den Bereich der grenzüberschreitenden Einkaufstouren und die Kundenanzahl in Einkaufsbereichen anbelangt, wird es speziell auch an den Wochenenden zu Schwerpunktkontrollen kommen, kündigt Gantner an.
Der Landesrat gibt darüber hinaus zu bedenken, dass sich die direkt an Vorarlberg angrenzenden Nachbarländer durch derartige illegale Einkaufstouren veranlasst sehen könnten, die durch intensive Verhandlungen zwischen der Bundesregierung, der Landesregierung und den Bürgermeistern auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene erreichten moderaten Einreisebestimmungen für Personen aus Österreich bzw. Vorarlberg zu verschärfen. „Unzulässige Einkäufe und Grenzübertritte haben daher gleich mehrere harte Konsequenzen zur Folge“, so die eindringliche Warnung von Landesrat Gantner.
Quelle: Land Vorarlberg