Vorarlberg: LR Gantner - Null Toleranz bei straffälligen Asylwerbenden
„Anhängige Asylverfahren sind in diesen Fällen rasch zu beenden“
Bregenz (VLK) – Personen, die Schutz und Hilfe in Österreich suchen, müssen sich an die bei uns geltende Rechts- und Wertordnung halten, betont Sicherheitslandesrat Christian Gantner: „All jene, die sich nicht daran halten und wegen schwerer Staftaten rechtskräftig verurteilt wurden, müssen mit aller Härte des geahndet und letztlich konsequent abgeschoben werden“, stellt der Landesrat im Rahmen einer außerparlamentarischen Anfragebeantwortung einmal mehr fest.
Die bei uns geltenden Rechtsvorschriften finden ohne Einschränkung auf alle in Österreich lebenden Personen ungeachtet ihrer Herkunft und Lebensgeschichte Anwendung, führt Gantner aus, welcher hierbei auf wiederholte Vorstöße der Landesregierung seit Februar 2020 und auch auf die Landtagsentschließung vom April 2020 verweist, wonach die Bundesregierung in ihren Bemühungen unterstützt wird, notwendige rechtliche Änderungen durchzusetzen, um ausländische Straftäter konsequent und schneller abschieben zu können und um sicherstellen zu können, dass rechtskräftig verurteilte oder mit einem Aufenthaltsverbot belegte Asylwerbende für die Zeit des Asylverfahrens örtlich gebunden werden können“. Im Hinblick auf diese Vorstöße des Landes Vorarlberg wurde die Sicherungshaft ausdrücklich im Regierungsprogramm 2020 – 2024 „Aus Verantwortung für Österreich.“ auf Bundesebene verankert, um Lücken im derzeitigen Rechtssystem im Umgang mit gefährlichen Personen zu schließen und zum Schutz der Allgemeinheit und im Interesse der öffentlichen Sicherheit zusätzlich einen verfassungskonformen Hafttatbestand einzuführen. „Hier muss Null-Toleranz gelten und es darf zu keiner Aufweichung des Asylgesetzes kommen. Anhängige Asylverfahren sind in diesen Fällen rasch zu beenden.“ Die aktuell in Deutschland und Wien geschehenen Gewalttaten werden auf das Schärfste verurteilt, so der Landesrat.
Quelle: Land Vorarlberg