Oberösterreich: LR Kaineder - Neue Schongebietsverordnung für den Grundwasserschutz in Steyr

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Oberösterreich

16 Mai 06:00 2023 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die aus dem Jahre 1965 stammende Schongebietsverordnung wurde durch eine neue an die heutigen Anforderungen angepasste Verordnung ersetzt. Die Planungen dafür liefen bereits seit knapp 30 Jahren. Mit der Neuerlassung des Schongebietes wird der besondere Schutz des Grundwassers im Einzugsbereich der Trinkwasserversorgungsanlage des Wasserverbandes Region Steyr an den Stand der Technik angepasst. Der mittel- und langfristige Bestand dieser regional bedeutenden Trinkwasserversorgungsanlage wird damit abgesichert.

„Für uns ist es selbstverständlich, dass sauberes und einwandfrei genießbares Wasser aus unseren Leitungen strömt. Damit dies aber gewährleistet werden kann, arbeiten im Hintergrund Profis der Wasserversoger. Zusätzlich unterstützt die Trinkwasseraufsicht des Landes bei der Überwachung der Güte des kostbaren Lebensmittels. Gerade die Steyrerinnen und Steyrer sitzen auf einem regelrechten Trinkwasserschatz und bekommen ihr Wasser aus der Leitung in höchster und unbehandelter Qualität. Damit dies auch so bleiben kann, gibt es nun die neue Schutzverordnung für das Steyrer Wasser, mit der wir die Trinkwasserversorgung von Steyr auf Generationen sicherstellen können!“ so Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder.

Die Verordnung enthält Bewilligungspflichten, für bestimmte neue, potentiell grundwassergefährdende Anlagen. In den wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren kann der erforderliche Grundwasserschutz sichergestellt werden. Das betrifft vor allem Lagerungen von wassergefährdenden Stoffen, Aufgrabungen und Bohrungen und Anlagen zur Grundwasserentnahme. Weiters sind Nassbaggerungen sowie die Errichtung von Deponien für Reststoffe und Massenabfälle verboten. Auch dürfen im Schongebiet keine größeren gefährlichen Betriebe und Abfallbehandlungsanlagen errichtet werden. Es gelten Beschränkungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmittel und für Stickstoffdüngung.

Das Schongebiet ist in zwei Zonen eingeteilt, in denen jeweils unterschiedliche Regelungen gelten. In der Zone Nord, welche näher bei der Wasserversorgungsanlage liegt, gelten strengere Regelungen als in der Zone Süd.


Quelle: Land Oberösterreich



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