In der Sitzung des Oö Landtages am 11. März 2021 wurde eine Mehrjahresverpflichtung in der Höhe von insgesamt rund 3,5 Mio. Euro zur Instandhaltung des Machland-Dammes genehmigt.
Gemäß § 28 Wasserbautenförderungsgesetz 1985 (WBFG) können Kosten von Instandhaltungsmaßnahmen an Gewässern sowie Kosten des Betriebs von Hochwasserschutzanlagen jeweils zu einem Drittel aus Bundes- und Landesmitteln in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen gefördert werden. Der Interessentenanteil in Höhe des verbleibenden Drittels ist vom Hochwasserschutzverband aufzubringen.
Zwischen dem Land Oberösterreich und der Machland-Damm Betriebs GmbH (MDB) gibt es eine Förderungsvereinbarung, in der die Förderung der Instandhaltung und des laufenden Betriebs der MDB geregelt ist. Im Gleichklang mit dem Förderungsvertrag des Bundes bezüglich der Instandhaltungs- und Betriebskosten der MDB mit einer Laufzeit von 2020 bis 2024 sollen sämtliche Instandhaltungs- und Betriebskosten der MDB, die seit dem 1. Jänner 2020 angefallen sind, auch den überarbeiteten
Regelungen der zweiten Förderungsvereinbarung unterworfen sein.
In Umsetzung einer Empfehlung des Landesrechnungshofs konnte in Abstimmung mit dem Bundesfördergeber neuerlich ein Förderungsvertrag des Bundes mit einer Laufzeit von fünf Jahren (2020 bis 2024) erwirkt werden, sodass eine möglichst langfristige Absicherung der Bundesmittel gewährleistet ist.
„Hochwasserschutzbauten wie der Machland-Damm sind Investitionen in die Sicherheit unserer Heimat. Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, wieviel Schaden ein gut durchdachtes und umgesetztes Schutzkonzept abzuwenden vermag. 2013 hat der Machland-Damm seine Schutzfunktion unter Beweis gestellt und entscheidend dazu beigetragen, ein Schadensereignis wie es 2002 eingetreten ist, zu verhindern. Damit wir auch für zukünftige Hochwassereignisse gerüstet sind, müssen wir die geschaffene Infrastruktur auch erhalten. Das Land Oberösterreich wird hier seiner Verantwortung gerecht und investiert nicht nur in den Ausbau der Schutzbauten, sondern natürlich auch in deren Erhaltung,“ begrüßt Landesrat Ing. Klinger die Verabschiedung der Mehrjahresverpflichtung zur Instanthaltung des Machland-Dammes.