Oberösterreich: LR Steinkellne - Rettungsgasse rettet Leben!

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Oberösterreich

04 Aug 11:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Besonders in der Urlaubssaison sind die oberösterreichischen Autobahnen stark frequentiert. Bei Staubildung sollten die klaren und einfachen Verhaltensregeln befolgt werden, um die rasche Versorgung von Verletzten zu gewährleisten. „Die Rettungsgasse ist ein Gemeinschaftswerk, bei dem jeder Verkehrsteilnehmer unterstützend eingreift, Leben zu retten. Ich bitte deshalb, den notwendigen Respekt für die Rettungsgasse aufzubringen, damit diese konfliktfrei funktionieren kann. Egoismus ist dabei unangebracht“, so Steinkellner. Seit dem 1. Jänner 2012 ist die Rettungsgasse auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen Pflicht. Damit folgte Österreich dem Beispiel anderer Länder, wie Deutschland, Slowenien oder der Schweiz. Das Unterlassen der Bildung einer Rettungsgasse wird mit Geldstrafen sanktioniert. Wer darüber hinaus Einsatzfahrzeuge behindert oder die Rettungsgasse für die eigenen Zwecke missbraucht, muss sowohl mit Bußgeldern als auch einer Vormerkung im Führerscheinregister rechnen. "Wenn Einsatzkräfte nicht oder zu langsam zur Unfallstelle vordringen können, wirkt sich das direkt auf den Gesundheitszustand jener aus, die dringend Hilfe benötigen. In einigen Fällen können Sekunden sogar über Leben oder Tod entscheiden", unterstreicht Landesrat für Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner. Rettungsgasse – Regeln in Österreich und vielen europäischen Ländern: Bildet sich auf einem zweispurigen Fahrstreifen ein Stau, muss in der Mitte eine Rettungsgasse gebildet werden. Auf drei- oder mehrspurigen Fahrstreifen wird die Rettungsgasse zwischen mittlerer und linker Fahrspur gebildet. Lenker/innen auf der linken Spur sollen sich demnach so weit wie möglich links einordnen. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren orientieren sich so weit wie möglich nach rechts. Dabei sollten auch Pannenstreifen genutzt werden. Die gleiche Systematik soll auch bei 4-streifigen Straßenabschnitten angewendet werden. Die Fahrzeuglenker/innen sind verpflichtet, zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen eine Gasse zu bilden. Folglich orientieren sich alle, die den linken Fahrstreifen nutzen nach links und alle anderen Fahrzeuglenker/innen nach rechts. „Leider gilt nach wie vor kein einheitliches Regelwerk innerhalb der Europäischen Union. Beispielsweise existiert in beliebten südlichen Reiseländern wie Italien oder Kroatien keine verpflichtende Rettungsgasse. Aufgrund des hohen internationalen Verkehrsaufkommens kann dies auch auf heimischen Autobahnen für Verwirrung sorgen und schlimmstenfalls in Behinderungen der Rettungseinheiten gipfeln“, kritisiert Steinkellner die europäische Inhomogenität abschließend.


Quelle: Land Oberösterreich



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