Oberösterreich: LR Steinkellner: Vor dem Radar sind alle gleich!

Slide background
LR Steinkellner fordert Gleichbehandlung. Vor dem Radar sind alle gleich.
Foto: Land OÖ/Daniel Kauder, Verwendung mit Quellenangabe
31 Jän 04:00 2023 von Redaktion International Print This Article

Ausländische Raser sollen mit derselben Konsequenz wie Österreicher zur Kasse gebeten werden. Dafür fordert OÖ Mobilitätslandesrat Günther Steinkellner endlich Nachschärfungen im Gesetz und strukturelle Verbesserungen.

Die Verfolgung von Verkehrssündern mit ausländischen Kennzeichen erfolgte lange Zeit, wenig ergiebig. Seit 2015 ist in Österreich das sogenannte CBE (Cross Border Enforcement) System aktiv. Dieses System erleichtert den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen. Wird ein Verkehrsdelikt durch einen ausländischen Lenker begangen, können über das CBE System, die Zulassungsdaten des Fahrzeugs und somit eine Haltererhebung abgefragt werden. In weiterer Folge wird eine Anonymverfügung übermittelt.

In Oberösterreich verwaltet die BH Rohrbach die CBE Abfragen. Mehr als eine Million Geschwindigkeitsübertretungen werden in Oberösterreich jährlich registriert. Immerhin waren beinahe 307.000 Lenker/innen aus dem Ausland zu schnell unterwegs. Rund 24% der Anzeigen sind aus Nicht-CBE Ländern wie bspw. Bosnien-Herzegowina. Deshalb sind hier keine weiteren Verfolgungen möglich. Aus den Vorjahren gab es besonders bei den Ländern Deutschland, Rumänien und Ungarn die meisten Delikte im Bereich der Schnellfahrten.

„Vor dem Radar sind alle gleich. Wer zu schnell unterwegs ist, der wird geblitzt. Während bei der einheimischen Bevölkerung das Eintreiben der Strafen einem strengen Kodex unterliegt, ist der Handlungsspielraum für ausländische Raser bei weitem größer. Das empfinde ich als ungerecht“, so OÖ Landesrat für Mobilität und Infrastruktur Mag. Günther Steinkellner, der seine langjährigen Forderungen erneuert.

Forderungen des OÖ Mobilitätslandesrats Günther Steinkellner

• Schaffung eines zentralen, bundesweit abrufbaren Verwaltungsstrafregisters

Nach wie vor ist den Behörden nicht ersichtlich, welche bereits rechtskräftigen Bestrafungen in Österreich erfolgten. So können zum Beispiel die oberösterreichischen Behörden einen Verkehrs-Rowdy aus Salzburg, der dort bereits wegen Raser-Delikten vorbestraft ist, mangels Kenntnis nur als Ersttäter identifizieren. In solchen Fällen würde der Tatbestands- bzw. Strafkatalog einen höheren Strafrahmen vorsehen. Da es aber kein zentrales Register gibt, kann aus Informationsmangel ein höheres Strafausmaß nicht festgesetzt werden. Ein zentrales, bundesweit vernetztes Verwaltungsregister ist laut Steinkellner ein wichtiger Baustein für eine effizientere Strafverfolgung. Besonders auch in Bezug auf ausländische Raser wäre ein solches zentrales Register von Vorteil. Denn egal ob ein notorischer, Schnellfahrer aus dem Ausland in Vorarlberg, Tirol oder Oberösterreich zu schnell unterwegs ist, wären die Vergehen übersichtlich und gebündelt ersichtlich.

Effiziente Verwaltungsstrafverfahren

Im gesamten europäischen Raum gibt es in Bezug auf die Verfolgung von zu schnellem Fahren einige Unterschiede. Während in Österreich das Nummernschild für die Verwaltungsstrafe ausreicht, wird in Deutschland eine Fahrererkennung gefordert. Zumeist werden in Österreich und damit auch im Land Oberösterreich die Kennzeichen geblitzt. Landesrat Günther Steinkellner fordert daher klare und effiziente Regeln für derartige Fälle, die den Fahrzeughalter in die Pflicht nehmen. „Durch ein Anonymverfahren wäre eine schnelle und effiziente Abwicklung von Verwaltungsstrafen bei ausländischen Temposündern möglich, ohne dabei die Rechte der Betroffenen zu beeinträchtigen. Der Halter ist als Eigentümer des Fahrzeugs in der Verantwortung für etwaige Schnellfahrdelikte“, unterstreicht Steinkellner klar. Bereits im Jahr 2017 wurde aus Oberösterreich ein abgekürztes Verwaltungsverfahren thematisiert. Erforderlich wäre dafür eine entsprechende Anpassung im Verwaltungsstrafgesetz (VStG). Hier ist der Bundesgesetzgeber zu einer raschen Umsetzung aufgefordert. Gerade bei ausländischen Rasern sollten Anonymverfügungen in Rechtskraft erwachsen und damit im Sinne einer Halterhaftung vollstreckbar sein.

Eintreibung der Strafen

Die Bausteine eines zentralen Verwaltungsstrafregisters und effizienterer Verwaltungsstrafverfahren gilt es in weiterer Folge zu kombinieren. Wenn ein Lenker mit zahlreichen Vergehen die darüber hinaus nicht bezahlt wurden, auf heimischem Verkehrswegen erwischt wird, kann sich Steinkellner harte Maßnahmen vorstellen: „Wenn ein ausländischer Lenker auf österreichischem Boden erwischt wird und zahlreiche, unbezahlte Strafen vorliegen, wäre die Einbehaltung des Fahrzeugs als Pfand ein wirksames und vorstellbares Mittel. So würde man mit derselben Konsequenz auch ausländische Raser zur Kasse bitten“, so Steinkellner.


Quelle: Land Oberösterreich



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: