Vorarlberg: LR Tittler - Rechtliche Grundlage für Sperre der Riedstraßen nicht gegeben

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Vorarlberg

02 Sep 21:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Prüfung einer zeitweisen Verkehrssperre abgeschlossen

Bregenz (VLK) – Heute, Freitag, 2. September, verständigte Landesrat Marco Tittler in einem Schreiben die plan b Gemeinden Bregenz, Hard, Lauterach, Lustenau, Wolfurt, Kennelbach und Schwarzach darüber, dass eine periodische Sperre der Riedstraßen unter den derzeit gültigen rechtlichen Regelungen nicht möglich ist. An die Erlassung eines Fahrverbotes für motorisierte Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind strenge Anforderungen gestellt. „Ein Fahrverbot auf den Riedstraßen wäre ein massiver Eingriff und kann grundsätzlich nur als ‚ultima ratio‘ in Betracht kommen“, berichtet Tittler.

Die sorgfältige Prüfung der Möglichkeit einer zeitweisen Sperre für den motorisierten Verkehr für die riedquerenden Landesstraßen L 41 und L 42 an Wochenend- und Feiertagen hat gezeigt, dass es keinen Unterschied macht, ob ein ganzjähriges oder ein auf Sonn- und Feiertage bzw. ein auf das Wochenende beschränktes Fahrverbot besteht, schildert der Landesrat. „Eine solche Verkehrsbeschränkung ist nur zulässig, wenn sie zur Erreichung der gesetzlich anerkannten Ziele notwendig ist. Diese Notwendigkeit kann nicht aufgezeigt werden“, veranschaulicht Tittler den Sachverhalt.

Der Zweck einer Landesstraße bestehe darin, eine überörtliche Verbindungsfunktion für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einzunehmen, erläutert Tittler. Dies treffe im besonderen Maße auf die riedquerenden Landesstraßen zu, die täglich – auch an Wochenend- und Feiertagen – von mehreren Tausend Kraftfahrzeugen zwischen Lustenau bzw. Höchst und den Hofsteiggemeinden befahren werden. „Eine Sperre der riedquerenden Landesstraßen für den motorisierten Individualverkehr würde zu erheblichen Mehrbelastungen auf den Ausweichrouten in den Siedlungsgebieten führen, da keine gleichwertige Verbindung, die nicht durch die Siedlungsgebiete führt, zur Verfügung steht“ führt der Landesrat aus.

Entflechtung des Verkehrs
Einmal mehr betont Landesrat Marco Tittler, dass die Förderung des Radverkehrs ein wesentlicher Eckpunkt der Mobilitätspolitik der Landesregierung sei. „Der Anteil der Radfahrerinnen und Radfahrer soll mit konkreten Zielen und Maßnahmen, die im Mobilitätskonzept 2019 formuliert sind, weiter erhöht werden“, unterstreicht Tittler. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer sicheren und flüssigen Fortbewegung von Radfahrerinnen und Radfahrern in- und außerhalb der Siedlungsgebiete.

Zielführend wäre die getrennte Führung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch den Ausbau der Fahrradinfrastruktur. Das Projekt „Radfahren durchs Ried“ ist eine Radverkehrsverbindung zwischen Dornbirn, Lauterach und Lustenau, die sich bereits in Planung befindet. Die Umsetzung sollte schnellstmöglich angestrebt werden, informiert der Landesrat. Für das Projekt wurde vom Bund bereits die Auszeichnung als klimaaktiv mobil-Partner vergeben.

Vision autofreies Ried
Die Vision eines langfristigen „autofreien Rieds“ teilt der Landesrat zur Gänze. Das Ried vom motorisierten Verkehr zu befreien sei ein höchst attraktives Ziel, das es zu verfolgen gelte. Dazu brauche es aber eine alternative Straßenverbindung, die nicht durch Siedlungsgebiete führt, weshalb auch das Projekt S 18 schnellstmöglich zur Umsetzungsreife zu bringen ist. Diese Verbindung sei seit Jahrzehnten ausständig und lasse leider auf sich warten. „Unser gemeinsames Ziel sollte es also sein, durch die Verwirklichung einer leistungsstarken hochrangigen Umfahrungslösung das Ried gänzlich vom Kfz-Verkehr befreien zu können“, so der Landesrat abschließend.


Quelle: Land Vorarlberg



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