Vorarlberg: LR Tittler - Regionalbanken sind wichtiger Partner
LR Tittler tauschte sich mit Bankenvertretern zu finanzpolitischen Themen aus
Bregenz (VLK) – Die Entwicklungen am Finanzmarkt, die aktuelle Situation bei der Wohnbaufinanzierung aber auch die Beurteilung der aktuellen Wirtschaftslage standen im Mittelpunkt des Treffens von Landesrat Marco Tittler mit Vertretern der Vorarlberger Banken. „Die Ermöglichung von Eigentum muss weiterhin unser Ziel bleiben“, betonte dabei der Landesrat. Daher setzt das Land in seinem Bereich entsprechende Maßnahmen, etwa mit der Entschlackung und Vereinfachung der Wohhnbauförderung. Besprochen wurden aber insbesondere auch die verschärften Kriterien für die Vergabe von Immobilienkrediten – „hier brauchen wir mehr Spielraum und Flexibilität“, fordert Tittler. Eine Möglichkeit sei die Ausnahme der Wohnbauförderung von der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung.
"Die Vorarlberger Banken wollen weiterhin Kredite zur Wohnraumschaffung an junge Menschen vergeben. Die Finanzmarktaufsicht sollte daher rasch und im Interesse der Bevölkerung die KIM-Verordnung evaluieren und praxistauglich machen," fordert der Obmann der Bankensparte in der Wirtschaftskammer, Michael Haller.
Generell sei die Nachfrage nach Immobilienkrediten gesunken, informierten die Bankenvertreter. Als Gründe dafür werden die neuen Kreditvergabe-Kriterien, aber auch die aktuelle wirtschaftliche Lage sowie die jüngsten Entwicklungen des Leitzinses genannt. „Die Ermöglichung von Eigentum muss weiterhin unser Ziel bleiben“, betonte der Landesrat. Deswegen werde seitens des Landes an der Entschlackung und Vereinfachung der Wohnbauförderung gearbeitet, welche dadurch in Zukunft auch wieder verstärkt in Anspruch genommen werden soll – Tittler: „Die geringeren Zinssätze der Wohnbauförderung im Vergleich zum Marktzins tragen in der aktuellen Situation wesentlich dazu bei“.
Mit 1. August 2022 ist die KIM-V (Kreditinstitute- Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) in Kraft getreten. Diese sieht folgende Eckpunkte für die Vergabe von Wohnimmobilienfinanzierungen vor:
• Eine maximale Beleihungsquote von 90 Prozent (Ausnahmekontingent: 20 Prozent)
• Eine Schuldendienstquote von maximal 40 Prozent (Ausnahmekontingent: 10 Prozent)
• Eine Laufzeit von maximal 35 Jahren (Ausnahmekontingent: 5 Prozent)
• Insgesamt dürfen bei einem Kreditinstitut maximal 20 Prozent aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten
• Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 Euro sind von diesen Vorgaben ausgenommen
Die neuen Vorgaben haben deutliche Auswirkungen auf die aktuelle Vergabepraxis in den Eigentumsförderungen. Besonders problematisch wird von Bankenseite eine unter Umständen erforderliche Zwischenfinanzierung beurteilt. Speziell aus diesem Grund ist die Landesregierung in dieser Sache in intensivem Austausch mit dem Finanzministerium. Die neue Verordnung darf aus Sicht des Landesrat insbesonderes nicht dazu führen, dass beispielsweise Zwischenfinanzierungen verunmöglicht werden.
Die Problematik in Zusammenhang mit den neuen Vorgaben wurden bereits an den Bund kommuniziert. Auch die LandeswohnbaureferentInnenkonferenz fasste einen entsprechenden Beschluss. „Ich begrüße es sehr, dass Finanzminister Brunner unsere Anliegen aufgenommen hat und zur Überprüfung der Verordnung mit der FMA in Kontakt getreten ist. „Da sich die wirtschaftliche Lage deutlich geändert hat, sollte dieser Tatsache auch entsprechend Rechnung getragen werden“, schließt Landesrat Tittler.
Quelle: Land Vorarlberg